Geschrieben von carla72 am 26.05.2013, 9:54 Uhr |
Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet mich zu ärgern...
ich verstehe das ganz anders, nämlich als freundlichen Hinweis darauf, dass Ihr Euch keinesfalls, weil er es vermeintlich erwartet und Ihr seinen Ansprüchen genügen wollt, in Unkosten stürzen sollt. Dass Ihr das sowieso nicht tun würdet, denkt er gar nicht.
Jedenfalls waren so auch immer die undiplomatischen Äußerungen meiner Oma zu verstehen - eigentlich nett gemeint, aber man musste sie wirklich gut kennen (und mit viel Liebe interpretieren), um es ihr nicht übel zu nehmen. Das klingt hier ähnlich für mich.
LG, carla
- Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet mich zu ärgern... - Leena 25.05.13, 14:02
- Re: Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet mich zu ärgern... - Pamo 25.05.13, 14:11
- Re: Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet mich zu ärgern... - Bookworm 25.05.13, 14:32
- Re: Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet mich zu ärgern... - carla72 26.05.13, 9:54
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