Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 07.09.2012, 9:00 Uhr

Ich bin neu hier :)

Ihr müsst euch natürlich nicht scheiden lassen! Dann hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Mann. Insofern hat der Mann meist mehr Interesse an der Scheidung, um den nicht mehr zahlen zu müssen.
So oder so willst du doch herausfinden, wieviel Trennungs- und Kindesunterhalt dir zusteht? Dazu würde ich mit den o.g. Unterlagen zum Anwalt gehen und dies errechnen lassen.

Zunächst ist dein Mann unterhaltspflichtig, erst wenn das nicht reicht kannst du Beihilfen beantragen.

Hat er denn genug Einkommen, um 2 Wohnungen, dich und die Kinder dauerhaft zu finanzieren? Und ist er langfristig zahlungswillig? Das würde ich aber auf jeden Fall schriftlich fixieren - nicht dass du bei plötzlich auftretender Unlust plötzlich die Miete nicht mehr zahlen kannst, denn 400EUR ist ja nicht die Welt.

Wird dein Kind wenn es drei Jahre alt ist einen Kindergartenplatz bekommen, der genug Betreuung abdeckt, dass du dann genug arbeiten gehen kannst, um dich selber zu ernähren?

 
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