Geschrieben von Sternenschnuppe am 20.09.2015, 20:29 Uhr |
hier steht es auch
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Und auch dass man gar kein Sorgerecht mehr hat ab 18.
Demzufolge kann man rechtlich gar nix mehr für das Kind beantragen, klären.
Es muss das alleine machen, oder eine Vollmacht ausstellen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - kravallie 20.09.15, 19:13
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - Sternenschnuppe 20.09.15, 19:51
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - kravallie 20.09.15, 20:01
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - Strudelteigteilchen 20.09.15, 20:20
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - Sternenschnuppe 20.09.15, 20:32
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - kravallie 20.09.15, 20:01
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - ungewohnt 20.09.15, 20:04
- hier steht es auch - Sternenschnuppe 20.09.15, 20:29
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - emilie.d. 20.09.15, 22:12
- Nachtrag - emilie.d. 20.09.15, 22:45
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - kravallie 21.09.15, 10:20
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - Sternenschnuppe 21.09.15, 10:27
- Re: unterhalt bei volljährigen kindern/studenten - Sternenschnuppe 20.09.15, 19:51
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