Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ungewohnt am 01.03.2013, 21:17 Uhr

Hebt Ihr Kontoauszüge auf?

Ich habe meine seit 21 Jahren aufgehoben. Ich muss nachweisen, dass ich keine Unterhaltszahlungen erhalten habe. Daher auch alle, denn die Zahlungen könnte ja erfolgt sein.
Nein, nicht der Schuldner muss die Zahlung nachweisen, sondern der Gläubiger, dass er keine erhalten hat. TOLLE Rechtsprechung

 
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