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Geschrieben von Simpleton am 01.03.2013, 18:59 Uhr

AA und KH Zusatzversicherung???

Hallo Ihr,

ich frag jetzt einfach mal hier weil hier auch schon mal sowas ähnliches kam und es jetzt hier auch aktuell in der Umgebung ist.

Es war ja mal das T'hema von wegen Kind trägt Zeitungen aus und muss ans amt was abgeben. Jetzt hat der Kumpel von meinem Sohn in einer Firma 6 Stunden gearbeitet und hat 80 Euro auf die Hand bekommen. Es soll jeder wissen was die Kinder machen aber sechs Stunden arbeiten lassen ist eine andere Sache.

Das ist nicht die Frage.
Meine Mutter überweißt mir jeden Monat 8,11 Euro für eine Krankenhauszusatzversicherung (für meinen Sohn) und das Amt zieht mir das ab obwol sie auf dem Konto sieht das es gleich abgezogen wird. Habe denen auch gesagt wofür das ist..
Wenn mir meine Mutter Geld für eine Briefmarke überweisen würde weil ich das Geld dafür nicht habe ziehen sie es denn auch ab?

Ist nicht eine Freigrenze??

Bei Exx..y können wir auch nichts verkaufen wird auch angerechnet:

Danke für Eure Antworten.

LG

 
13 Antworten:

Re: AA und KH Zusatzversicherung???

Antwort von Sunny76 am 01.03.2013, 19:04 Uhr

Also soweit ich weiß, zählt alles, was überwiesen wird, als Einkommen. Wenn Dir jemand ein neues Auto vor die Tür stellt - erlaubt. Wenn Dir jemand das Geld für ein neues Auto überweist - nicht erlaubt. Hab ich mal genau so erlebt


Kann Dir Deine Mutter das Geld nicht bar geben?

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seit wann werden verkäufe angerechnet?

Antwort von Milia80 am 01.03.2013, 19:17 Uhr

habe zwar keine eigenen erfahrungswert meine aber dem ist nicht so- umwandlung von irgendwas oder so.

warum zahlt deine mutter das nicht von ihrem konto direkt??

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milia

Antwort von Sunny76 am 01.03.2013, 19:20 Uhr

Doch das ist so. Ich hab mal zu H4-Zeiten meine SB darauf angesprochen. Sie meinte, wenn es eine einmalige Sache ist, dann könnte sie ein Auge zudrücken. Aber wenn man regelmäßig was verkauft, dann zählt das als Einkommen.

Wie läufts mit der Mieze?

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Re: seit wann werden verkäufe angerechnet?

Antwort von mf4 am 01.03.2013, 19:21 Uhr

e-Bay-Geschäfte haben hier noch nie wen interessiert
so wie ich mal was verkaufe kaufe ich ja auch und was mir gehört darf ich verkaufen

das mit der Mutter finde ich zu umständlich, lass es in bar geben oder sie zahlen

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Re: AA und KH Zusatzversicherung???

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.03.2013, 19:23 Uhr

Und warum zahlt Deine Mutter das nicht einfach direkt?

Ich glaube, das Problem ist das regelmäßige. Meine Eltern haben mir durchaus schon Geld überwiesen, und das wurde nicht angerechnet. ABER: Das waren jeweils einmalige Beträge mit einem fest definierten Verwendungszweck (z.B. ein neuer Computer - da habe ich die Barquittung vom Aldi vorlegt und es war okay). Und das war auch nicht "öfter mal", sondern vielleicht zwei oder drei Mal in all
den Jahren. Als meine Eltern anboten, den Kindern regelmäßig zehn bzw. fünf Euro Zusatz-Taschengeld zu überweisen, hat meine Anwältin abgeraten - da käme das JC mit einer Anrechnung durch. Dann sollen sie sich lieber hin und wieder ihre Enkelkinder schnappen und ordentliche Schuhe oder eine schöne Skijacke holen - was ja irgendwie auch für alle netter ist, denn zu den Schuhen gibt es dann auch noch gemeinsames Eis-Essen und eine Menge Spaß.

Von ebay halte ich eh nix - ich verkaufe die Kinderklamotten ganz altmodisch auf dem Flohmarkt. Ob das erlaubt ist, habe ich mich ehrlich gesagt noch nie gefragt. Aber warum eigentlich nicht? Das JC hat ja nichts davon, wenn ich die ollen Klamotten im Keller bunkere. Problematisch stelle ich es mir erst vor, wenn man "richtige" Vermögenswerte verhökert.

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Re: milia

Antwort von mf4 am 01.03.2013, 19:27 Uhr

Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

Nur wer einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat gegebenfalls kein Anspruch mehr auf ALG II (Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER )

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Re: seit wann werden verkäufe angerechnet?

Antwort von mf4 am 01.03.2013, 19:34 Uhr

Ich mache das regelmäßig mit zu klein gewordenen Kinderklamotten und Spielkram. Ich würde mir nicht ans bein pissen lassen, denn 2 Kinder neu einkleiden vor dem Winter und Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke mal eben von H4 bezahlen... wie soll das gehen, wenn man Dinge die man gekauft hat nicht weiterverkaufen darf? Soll man die im Keller einlagern und wenn der voll ist eine Halle anmieten?

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Re: seit wann werden verkäufe angerechnet?

Antwort von Sunny76 am 01.03.2013, 20:17 Uhr

Naja aber wenn man z.B. monatlich Sachen für 50 oder 100€ verkauft........das dürfte das JC dann aber schon interessieren. Kann doch sein, dass man sich die Sachen schenken lässt oder ganz billig ankauft und dann damit handelt.
Also ich wäre da vorsichtig. Aber kommt wahrscheinlich (wie immer) auf den SB an.

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Re: AA und KH Zusatzversicherung???

Antwort von orry am 01.03.2013, 20:27 Uhr

Ich habe keine Ahnung davon, aber gibst du den Betrag denn auch als Aufwendung an (falls es sowas gibt)? Weil dann wäre es ja in der Tat doppelt gemoppelt (also weil du es von deinem Einkommen abrechnest, es aber ja zusätzlich bekommst )

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Re: seit wann werden verkäufe angerechnet?

Antwort von mf4 am 01.03.2013, 21:04 Uhr

Auf solche Beträge komme ich nicht und sollten die mir wegen sowas mal ans Bein pissen würde ich schon mal fragen warum sie es aber nicht gebacken bekommen eine größere Summe (die ich seit Monaten bekomme und immer angeben habe !!!) auch tatsächlich mal anzurechnen.
Sollte das auch am SB liegen mutmaße ich mal, dass in unserem JC ne menge seltsamer Leute sitzen.

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Re: AA und KH Zusatzversicherung???

Antwort von shinead am 01.03.2013, 21:20 Uhr

Gegen ebay Verkäufe (im normalen Rahmen) darf kein Sachbearbeiter was haben.

Ich würde den Lastschrift der Versicherung einfach auf das Konto der Mutter laufen lassen.
Das ist die einfachste Lösung für das Problem.

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Re: AA und KH Zusatzversicherung???

Antwort von jamelek am 01.03.2013, 22:51 Uhr

Hallo!

Bei mir hat vor vielen Jahren mal die Schwiegeroma Geld für ein Dreirad für Bennis Geburtstag überwiesen. Sie hatte auch genau gesagt welches und auf den Euro die genaue Summe überwiesen. Und im Überweisungsbetreff sogar Geburtstagsgeschenk Dreirad puki blablabla angegeben. Das Geld wurde mir zu 100 % vom Amt abgezogen. Das war echt blöd zumal ich meinem Sohn nun eben dieses PukiDreirad ja trotzdem kaufen musste.

Ist aber schon ca. 10 Jahre her und wohl damit noch aus SGB Zeiten.

Kann deine Mama nicht einfach direkt überweisen?

LG jamelek

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Mehere Dinge...

Antwort von Ralph am 02.03.2013, 0:31 Uhr

1. @Simpleton: Am Montag ins Amt und Sachbearbeiter auf den Topf setzen. Das Geld wird mit Verwendungszweck überwiesen, und damit ist es kein Einkommen, ggf. zum Teamleiter, schlimmstenfalls Widerspruch gegen den letzten, hilfsweise gegen den nächsten Leistungsbescheid einlegen.

2. Ebay/Flohmarkt: Wer (eigene) Kindersachen verkauft, muß sich das nicht als Einkommen anrechnen lassen. Man kann herrlich argumentieren, daß man davon schließlich neue, größere Kinderklamotten kauft. Wenn der Sachbearbeiter das nicht einsieht, --> Teamleitung konsultieren, ggf. Widerspruch einlegen!

Ich habe allerdings mal einen Neuantrag wegen Ebay komplett abgelehnt, allerdings hatte der Gute in den letzten zwei Monaten u.a 8 Handys vertickt (und nicht nur die... ), was ich als schwunghaften Internethandel interpretierte, und da er keine weiteren Unterlagen vorlegen wollte... C'est la vie, keine Leistung. Widerspruch hat er übrigens nicht eingelegt, warum wohl?

Nein, aber der Verkauf, um von kleinere auf größere Kinderkleidung zu kommen, ist kein Einkommen. Dagegen würde ich mich immer zur Wehr setzen.

LG
Snoopy

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