Geschrieben von Sunny76 am 01.03.2013, 19:07 Uhr |
Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Frage steht ja schon oben. Ich kenne Leute, die die sofort wegschmeißen und Leute, die alles für 10 Jahre abheften
Ich hab sie bisher immer aufgehoben. Aber es nervt und eigentlich ist es auch überflüssig?
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von mf4 am 01.03.2013, 19:09 Uhr
Ich werfe sie irgendwann weg, meist nach 2 Jahren etwa. Was wichtig ist, Unterhalt usw. habe ich abgeheftet im Original und als Kopie.
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von stern1978 am 01.03.2013, 19:10 Uhr
ich heb meine 3 jahre auf...meine eltern 10 jahre...liegt aber daran, dass das finanzamt bei ihnen mal eine nachprüfung 7 jahre rückwärts gemacht hat und die kosten fürs neuausstellen der kontoauszüge knappe 200 euro gekostet hat.
da ich onlinebankin hab, ist das bei mir ganz einfach...die liegen alle schön auf dem server von der sparkasse rum *lach*
lg
sandra
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von engelchen_lpz am 01.03.2013, 19:42 Uhr
immer die letzten 4 Jahre hab ich noch da
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von orry am 01.03.2013, 20:28 Uhr
Mindestens 5 Jahre, wichtige Dinge länger.
Dir empfehle ich den elektronischen Kontoauszug.
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von shinead am 01.03.2013, 21:10 Uhr
Privatleute müssen Kontoauszüge überhaupt nicht aufbewahren. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll drei volle Jahre und und das laufende im Zugriff zu haben.
Forderungen verjähren ja nach 3 Jahren, so kann man für eventuelle Forderungen (oder auch Garantiefälle) die Abbuchung und das Kaufdatum nachweisen.
Ich habe steuerrelevante Kontoauszüge eingescannt auf dem Rechner und in der Cloud. Die Originale wandern nach 3 Jahren in die silberne Tonne der Firma.
Sofort wegschmeißen wäre für mich nichts. Dazu hatte ich schon zu viele Fälle von falsch verbuchten Zahlungen, die ich dann "beweisen" musste.
Re: Hebt Ihr Kontoauszüge auf?
Antwort von ungewohnt am 01.03.2013, 21:17 Uhr
Ich habe meine seit 21 Jahren aufgehoben. Ich muss nachweisen, dass ich keine Unterhaltszahlungen erhalten habe. Daher auch alle, denn die Zahlungen könnte ja erfolgt sein.
Nein, nicht der Schuldner muss die Zahlung nachweisen, sondern der Gläubiger, dass er keine erhalten hat. TOLLE Rechtsprechung
Noch mal zu meinem Betrag von vor 3 Tagen
Kindergarten
Er hat sich doch nicht getrennt!
An wen muss ich mich wenden
An wen muss ich mich wenden
Bildungspaket? kann das auch ein Halbwaisenkind bekommen?
Druckmittel kind
Erkläre man mir dieses Verhalten...
War das jetzt richtig oder doof...?