Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mutter66 am 23.10.2008, 11:27 Uhr

Hartz 4

Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Tochter und zwar bezieht sie seit Dezember07 leider Hartz 4, hat 3 Mädchen
Ihr Exfreund zahlt keinen Unterhalt.
Ihre älteste Tochter ist sieben Jahre und die jüngste ist ein Jahr alt.
Sie hat nur 522 Euro + 462 € Kindergeld.natürlich auch noch die Miete + Nebenkosten.
Ihre Freundin hat ebenfalls 3 Kinder und bekommt mehr Geld trotz 462 € Kindergeld .. wohnen in der gleichen Stadt ..
ist der Satz den so verschieden, den alleinerziehende Müttern zusteht?
Meine Tochter ist gelernte Kauffrau im Einzelhandel, möchte die Kleine auch in einer Kita anmelden, weil es nicht so weiter geht und sie sich eine Teilzeitstelle anehmen kann...

lg Laila

 
25 Antworten:

Re: Hartz 4

Antwort von schneckchen19 am 23.10.2008, 11:33 Uhr

Hallo,

bekommt die Freundin denn Unterhalt für ihre Kinder? Vielleicht kommt der Unterschied daher.

LG

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Re: Hartz 4

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 11:33 Uhr

Ich nehme mal an, daß sie auch noch Unterhalts-Vorschuss bekommt, da der Vater ja nicht zahlt. Das wird auch ans H4 angerechnet.

Ich bekomme auch etwa so viel wie deine Tochter mit 3 Kindern.
Ich lebe mit 1 erwachsenen Son (20) und den beiden Kleinen (4 und 5) in einer 90-qm-Wohnung.

Wenn sie den Kleinen in der Kita anmeldet soll sie glaich beim Jugendamt Kosten-Übernahme beantragen, falls sie das nicht schon kennt.

lG Kerstin

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das alter wird auch unterschiedlich bemessen....meine kleine wird

Antwort von mic0202 am 23.10.2008, 11:37 Uhr

im dezember 7 und dann bekomme ich auch weniger.... der alleinerziehenden zuschlag fällt weg, oder ist kleiner...

lg
mic

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Re: das alter wird auch unterschiedlich bemessen....

Antwort von Mutter66 am 23.10.2008, 11:41 Uhr

das ist aber komisch ..
die kinder werden ja größer und nicht kleiner ..
da sollte man doch eigentlich mehr geld bekommen ..
aber was soll man machen. solange meine tochter noch keine stelle hat, ist fleissig am bewerben und auch telefonisch am suchen...
ist sie leider noch auf das geld angewiesen ...


ach ja und die freundin bekommt diesen unterhaltsvorschuss vom jugendamt. aber das das so viel mehr ist. mh.



lg laila

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?

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 11:43 Uhr

Wieso bekommt deine Tochter weder UH noch UH-Vorschuss?

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Re: ?

Antwort von Mutter66 am 23.10.2008, 11:45 Uhr

also das wissen wir nicht..
kann es auch vielleicht sein, weil der vater selbt hartz 4 empfänger ist?


lg laila

ich unterstütze meine tochter auch ein wenig, finanziell, weil sie kann sich ja seit die jüngste da ist, nicht viel leisten.

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Re: ?

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 11:55 Uhr

Wenn die Mutter von dir finanziell unterstützt dann muß sie sogar das dem Amt melden.

Sie muß UH oder UH-Vorschuss bekommen, denn das Amt will das wissen und zahlt nicht einfach alles was andere zahlen könnten.

Wenn der Vater selbst H4 hat bekommt sie ganz sicher UH-Vorschuss.

Dann müßte sie sogar einiges mehr haben als ich, denn ich habe UH-Vorschuss für 2 Kinder, Kindergeld für 3 und etwa das selbe H4 wie deine Tochter. Klar kann man damit keine großen Sprünge machen aber leben kann man schon damit.
Zahlt sie vielleicht zu viel Miete? Ich ahbe 90qm für knapp 500 € warm. Es gibt Vorgaben vom Amt.

lG Kerstin

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Re: ?

Antwort von Judith31 am 23.10.2008, 11:56 Uhr

Da hat sie echt Glück, daß Du die Möglichkeit hast, sie auch zusätzlich finanziell zu unterstützen.
Kann eigentlich nicht sein, daß sie kein Unterhaltsvorschuß bekommt, weil der Vater der Kinder auch Hartz 4 Empfänger ist. Deswegen gibts doch den Vorschuß, damit die Mütter auch was bekommen an Geld, wenn der Vater arbeitslos ist und nichts zahlen kann. Frag sie nochmal....

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Re: Hartz 4

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 12:01 Uhr

Sie müßte
522 € Hartz 4 haben
125 € UH-Vorschuss Kind 1
125 € UH-Vorschuss Kind 2
168 € UH-Vorschuss Kind ab 6 Jahre
462 € Kindergeld

Das sind fast 1500 €... da träum ich von!
lG Kerstin

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Re: Hartz 4

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 12:03 Uhr

Okay... 1400 € hab mich vertippt... trotzdem viel, sicher mehr als manche hier haben.

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Zuwenige Informationen... um hier Genaues sagen zu können...

Antwort von Ralph am 23.10.2008, 12:16 Uhr

... und Verweis auf andere Fälle ist auch immer ganz schlecht, weil jeder Fall anders gelagert ist. Deshalb ist die Sachbearbeitung ja auch so kompliziert.

Die Regelsätze einschl. mehrbedarf Alleinerziehende für sie und die drei Kinder betragen bundeseinheitlich 1110,- €. Abzgl. 462,- € Kindergeld verbleiben 648,- €. Die Differenz von 126,- € riecht nach 1x Unterhaltsvorschuß, den sie bekommt. Dann würde alles stimmen.

Aber wie gesagt, zuwenig Informationen. Das ist Kaffeesatzleserei.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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mamafürvier

Antwort von Judith31 am 23.10.2008, 12:17 Uhr

Hallo,
sorry kenn mich nicht so damit aus, aber kommen bei den 1400 Euro auch noch Mietgeld dazu??? Nicht oder muß man dann davon zahlen....Gruß

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Re: mamafürvier

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 12:18 Uhr

Die 1400 € sind natürlich alls was reinkomtm. Davon muß ALLES bezahlt werden.
lG Kerstin

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Re: mamafürvier

Antwort von Judith31 am 23.10.2008, 12:19 Uhr

ok danke für die Info...das ist dann knapp...

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Re: Zuwenige Informationen... um hier Genaues sagen zu können...

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 12:21 Uhr

Hm... das würde ja bedeuten, daß sie nicht für 3 sondern nur für 1 Kind UH-Vorschuss bekommt.
Das Amt fragt doch aber immer nach ob man alles beantragt hat und übernimmt nicht das, was KV oder JA zahlen würden.
Irgendwie steig ich hier nicht durch.
Vielleicht hat die Frau nicht alles beantragt was sie könnte.

lG Kerstin

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Re: mamafürvier

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 12:24 Uhr

Eben... ich denke manche denken das Amt zahlt mal locker die ganze Miete und das H4 gibts extra. Im H4 ist die Stützung der Miete ja mit drin.
lG kerstin

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Hallo

Antwort von Mutter66 am 23.10.2008, 13:00 Uhr

ich habe mal mit meiner Tochter telefoniert und sie hat sich genauere Imformation von ihrer Freundin geben lassen !!
Ihre Freundin bekommt so einen Unterhaltsvorschuss und darum ist es mehr. Die Freundin meinte, es würde einem aber nur insgesammt 72 Monate lang dieses Geld zu stehen.



lg Laila

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Eine Frage hab ich mal bitte ...

Antwort von danny81 am 23.10.2008, 13:04 Uhr

wenn einem 72 Monate lang das Geld zusteht und aber keine 72 Monate lang bekommen hat (ich war einmal alleinerziehend 40 Monate) kann ich im Falle einer erneuten Trennung UVG beantragen.??


lg Danny

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Re: Hallo

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 13:05 Uhr

Du schreibst immer nur von der Freundin. Wichtig ist ob deien Tochter UH-Vorschuss bekommt. Wenn sie den nicht beantragt hat nutzt das ganze Vergleichen nix.
UH-Vorschuss gibts maximal für 6 Jahre und maximal bis zum 12. Lebensjahr. Wenn man also den Vorschuss ab 1 Jahr bekommt ist mit 7 nix mehr zu erwarten.

Es gibt einen Regelsatz und der ist bei jedem gleich. Egal was sie bekommt, Vorschuss, Kindergeld, Unterhalt usw. es wird immer ans H4 angerechnet.

Ob deine Tochter alles ausgeschöpft hat, alles beantragt hat weiß ich nicht und du sicher auch nicht. Sie sollte sich mal kundig machen.

lG Kerstin

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Re: Eine Frage hab ich mal bitte ...

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 13:07 Uhr

Der UH-Vorschuss kann auch mehrfach beantragt werden.
Kann ja sein, daß der KV mal nicht zahlt weil er ohne Job ist, dann zahlt er, dann wieder nicht... dann kann man neu beantragen... maximal aber zusammen nur 6 Jahre.Ich hatte das x mal, da die Zahlungsmoral des KV meiner beiden Großen sehr wechselhaft war.
Ab 12 bekommen die Kids nix mehr... dann leben und kleiden sie sich offenbar mit Luft.

lG Kerstin

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Re: Hallo

Antwort von +emfut+ am 23.10.2008, 13:17 Uhr

Ja, der UHV wird nur 6 Jahre und maximal bis zum 12. LJ bezahlt.

Aber wenn der wegfällt, bekommt man dafür für das entsprechende Kind mehr Hartz4. Der Betrag "zum Leben" bleibt also gleich.

Es kann höchstens sein, daß Deiner Tochter der UHV bei der Berechnung von Hartz4 angerechnet bekommt, sie ihn aber nicht beantragt hat.

Es gibt pro Kind einen Regelsatz. Der wird nicht unterschritten. Aber er kann aus unterschiedlichen Töpfen gedeckt werden.
Ich bekomme auch bei Temi Kindergeld plus UHV plus Hartz4.
Bei Fumi (da schon 12) nur Kindergeld plus Hartz4.
Als Fumi noch nicht 12 war, bekam ich für sie Kindergeld plus UHV plus Hartz4 - aber der Endbetrag war der gleiche. Es war dann halt entsprechend weniger Hartz4.

Und wenn in einem Jahr der UHV für Temi ausläuft (weil 6 Jahre bezogen) und ich immer noch Hartz4 beziehe, dann bekomme ich weiterhin den gleichen Betrag für ihn. UHV fällt weg, der Fehlbetrag wird durch Hartz4 ergänzt.

Verstanden?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Hallo

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 13:23 Uhr

Ich denke auch, daß die Mutter einfach ein paar Dinge nicht beantragt hat. Da nutzt es nix zu vergleichen und sich zu wundern. Da muß man sich kümmern, daß man alles bekommt.

Wenn eine Mutter z.B. Kindesunterhalt zusteht, sie ihn aber nicht bekommt vom Vater, kein UH-Vorschuss beantargt berechnet die Arge das H4 als hätte sie Unterhalt.

Ich denke da fehlt grad etwas der Durchblick, die Mutter hat was nicht beantragt, die Omi hat keinen Überblick über alles und die Vergleicherei mit nem anderen bringt auch nicht wirklich weiter.

lG kerstin

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Re: Hallo

Antwort von Mutter66 am 23.10.2008, 13:25 Uhr

Nein, das was ich meinte war nur zur Aufklährung, warum die Freundin mehr Geld bekommt als meine Tochter. Ich werde meine Tochter natürlich auf den UVG aufmerksam machen und mal schauen, was jetzt damit ist.
Vielen Dank, für eure Antworten


lg Laila

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Re: Hallo

Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 13:31 Uhr

Eigentlich bin ich etwas verwundert, daß eine 3-fache Mutter da keinen Durchblick hat.
Entweder sie hat UH-Vorschuss für ihre 3 Kinder oder mir ist schleierhaft warum sie es für 1 oder 2 hat und für die anderen nicht.

Falls ein Kind in der Einrichtung sein sollte hat sie hoffendlich auch dafür eine Kostenübernahme beim Jugendamt beantragt.

Falls du was weißt meld dich bitte nochmal. Würde mich mal interessieren, was dahinter steckt.

lG Kerstin

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Noch einmal andersherum gerechnet...

Antwort von Ralph am 23.10.2008, 13:32 Uhr

Hallo,

grundsätzlich besteht der Bedarf einer Person aus deren Regelsatz zzgl. Mietanteil. Bei einer 4köpfinegn Familie wäre es also jeweils der Regelsatz + 1/4 der Miete (ich lasse jetzt mal spezielle Dinge wie Warmwasseranteil etc. weg, das verwirrt nur).

Hat Deine Tochter also beispielsweise eine Warmmiete von 600,- €, dann würde der Bedarf der Kinder 211,- € plus 150,- € betragen, also 361,- €. DIESER Betrag muß zusammenkommen. Wie Emfut schon schrieb kann der aus verschiedenen Töpfen kommen, er wird aber niemals mehr betragen. Fällt z.B. der UHV weg, erhöht sich der "HartzIV"-Anteil, unterm Strich bleiben aber trotzdem (nur) 361,- €. Wenn sich im Januar das Kindergeld erhöht, wird entsprechend HartzIV heruntergestuft.
Die Leistungen anderer Gesetze sind im Ergebnis starr, das SGB II ist die Variable, die sich da laufend anpasst, damit letztlich der vom SGB II vorgeschriebene Bedarf an Hilfe zusammenkommt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Warum die Freundin mehr bekommt, kann man nicht sagen (ist vielleicht ein Kind schwerkrank und bekommt einen Ernährungsmehrbedarf? Muß Deine Tochter irgendetwas abzahlen?), das ist aber auch nicht wichtig.

Deine Tochter sollte in ihren Bescheid schauen und da auf die Einkommen achten.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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