Mitglied inaktiv
HAllo zusammen, mein Sohn hatte vor kurzem Kommunion und diverse Geldbeträge geschenkt bekommen. Diese möchte ich jetzt für ihn in einem Sparbuch anlegen, damit er etwas hat wenn er 18 ist. Ich beziehe Hartz IV und ich möchte nun wissen welche Höhe das Sparbuch aufweisen darf, ohne dass mir das Amt da dran geht. Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? lg Barbara
http://www.hartz4-forum.de/thread.php?threadid=4081 ob das immer noch so ist,weiß ich nicht. lg sweety
Lass es. Wenn das Guthaben bereits vor Hartz 4 bezug existierte, kann es als geschützes vermögen behalten werden, aber alles was dann geschenkt wird, ist meines Wissens einkommen, welches angerechnet wird. Das Risiko wäre mir persönlich zu groß, und ich hätte echt Angst, daß mein Kind nachher mit nix dasteht. Wir haben nun wohngeld beantragt, so daß sich diese Frage für uns zukünftig zumindest erstmal nicht mehr stell.
Hallo, ist es nicht möglich das die Oma das Geld festlegt? So haben wir das damals gemacht, damit es da keinen Stress gibt. LG
also man darf für sein kind schon sparen, auch man selbst hat ja einen sparfreibetrag, allerdings weiss ich nicht, wie hoch der genau ist. würde mich da beim amt direkt mal erkundigen.
Die letzten 10 Beiträge
- Steuerfrage
- Steuerklasse 2
- An alle alleinerziehenden Mamis.. Ich brauche euren Rat.
- Unterschrift des KV
- Wochenende bei Papa
- KV schneidet haare
- Klassenfahrt - Sonderkosten
- Grenzen setzen - 4 1/2 und 2 Jahre alte Kinder
- Vater manipuliert beim Umgang und arbeitet gegen Mutter - Hilfe? Seiten?
- Unterhalt Student - wie berechnen