Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 13.05.2009, 22:41 Uhr

Habe noch etwas bemerkt...

Ich habe mir mal den Bescheid der Polizei durchgelesen...

"... parkten Sie von 8.55 - 9.01 Uhr..."

Das kann schon nicht stimmen... um 8.40 Uhr habe ich Port in einem anderen Hamburger Stadtteil vor ihrem Büro abgesetzt. Und um diese Uhrzeit ist es definitiv UNMÖGLICH, innerhalb von 15 Minuten zu meiner Arbeitsstelle zu gelangen. Außerdem konnte ich nicht wie gewohnt in die Einbahnstraße einbiegen, was ich erst vor Ort bemerkt habe (am Anfang war die Baustelle), also bin ich einmal um den Block herumgefahren und bin verkehrtherum reingefahren (Einbahnstraßenregelung war aufgehoben).

Der Parkplatz war etwa 1 Minute von unserer Stempeluhr weg, eingestempelt, und damit nachweisbar, habe ich im Zeitraum 9.06 - 9.12 Uhr. Was folgere ich also daraus?

1. Die Uhrzeit im Bescheid stimmt nicht.
2. Laut ihren eigenen Feststellungen im Bescheid muß ich also VOR DEN AUGEN DER POLIZEI eingeparkt haben. Warum macht man mich dann nicht auf das Schild aufmerksam?

Nein, ich denke, aus dieser Nummer komme ich raus!

Vielen Dank für Euren Zuspruch, tut echt gut!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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