Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 07.01.2015, 12:35 Uhr

glücklicherweise?

Sylvimausl, es ist schwer dir zu raten wenn du nicht sagst, was für eine Art Schriftstück das ist, welches den Umgang "festlegt".

Ich sag mal generell: Ist es kein Urteil, dann ist es nicht verbindlich. Und selbst ein Urteil kannst du anfechten.

Die persönliche Meinung des Richters ("zweimal im Monat...") ist auch nicht für dich verbindlich.

Ist es irgendwas anderes als ein Urteil, so muss man sich nicht dran halten, sollte sich aber absichern. Das habe ich dir aber bereits geschrieben, wie ich das machen würde. (Irgendeiner meiner Posts hier oder eine PN, weiss nicht mehr)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.