Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 07.01.2015, 8:17 Uhr

glücklicherweise?

Es gibt KEIN Gerichtsurteil, richtig?

Dann schick ein Schreiben an den Beistand, in dem du erklärst dass der Umgang so wie er ist schädlich für das Kind ist. Dass du darum bittest, dass eine UmgangsANBAHNUNG vereinbart wird. Eine Kopie davon kannst du ja an den KV schicken.

Und wenn er einen Ersatztermin will, dann verweist du darauf.

WER soll dir Ärger machen? Inwiefern ist ein Richter an dieser Sache beteiligt und in welcher Funktion genau?

 
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