Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 04.02.2010, 10:52 Uhr

@Frau Krause

Hallo Ilona,

was willst Du denn, das läuft doch super bei Dir, zumindest, was die Anspruchsverfolgung angeht (noch besser wäre es natürlich, wenn auch was bei 'rumkommen würde, klar!).
WENN er derzeit erwerbsunfähig ist, kann aktuell niemand bei ihm irgendetwas holen. Er hat zwar eine Erwerbsobliegenheit, aber eben nur, wenn er arbeitsfähig ist, und das ist er mit dem EU-Rentenbescheid eben nicht.

Wenn die JA-Kollegin sich nun eine Wiedervorlage in einem Jahr setzt, um zu prüfen, ob der Vater immer noch Rente bezieht, ist das doch in Ordnung.

Oder meinst Du, daß Du andere Auskünfte erhalten würdest als JA? Oder gar schneller?
Eine Privatinsolvenz schützt übrigens nicht vor der Erwerbsobliegenheit, und aktueller Kindesunterhalt geht allen anderen Verpflichtungen aus der Insolvenz vor.

Für mich klingt das in Deinem Fall rund, abgesehen von den fehlenden Unterhaltszahlungen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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