Geschrieben von Sternenschnuppe am 17.11.2015, 12:24 Uhr |
Frage
Dann hast Du gute Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten.
Sicherheit gibt es es vor Gericht nicht, aber ohne seine Zustimmung oder eben Geechtsbeschluss darfst Du nur mit der Tochter ausziehen.
Daher kläre erst das, bevor Du eine Wohnung suchst.
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- Frage - leonie2109 17.11.15, 11:17
- Re: Frage - Sternenschnuppe 17.11.15, 11:50
- Re: @ leonie - fsw 17.11.15, 19:48
- Re: @ leonie - fsw 17.11.15, 19:49
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