Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 17.11.2015, 11:50 Uhr

Frage

Ihr habt beide das Sorgerecht und ihr müsst Euch einigen bei wem der Kleine leben wird hauptsächlich.
Könnt ihr das nicht, dann muss einer von Euch eine gerichtliche Entscheidung beantragen.
Vorher darf das Kind nicht ausziehen.

Wer ist denn Hauptbezugsperson für das Kind ? Wer kümmert sich überwiegend ?

 
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