Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 11.01.2006, 19:53 Uhr

Frage zum Großelternumgang

Das Recht auf Umgang haben Grosseltern nur, wenn es zum Wohle des Kindes ist. Und zwar im aktiven, nicht im passiven Sinn, so wie ich das verstanden habe. Soll heissen, es reicht nicht, dass es dem Kind nicht schadet, sondern muss ihm auch was "bringen". Zum Beispiel, wenn sie schon einen guten Kontakt zum Kind haben und es sie gerne besucht etc. und davon profitiert..

Aber selbst dann faende ich es nicht angemessen, dass sie sich regelmaessig am Wochenende mit dem KV abwechselt.. wie die anderen schon sagen, warum kann sie sich da nicht bei ihm mit einklinken?

LG
Berit

 
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