Geschrieben von berita am 11.01.2006, 19:53 Uhr |
Frage zum Großelternumgang
Das Recht auf Umgang haben Grosseltern nur, wenn es zum Wohle des Kindes ist. Und zwar im aktiven, nicht im passiven Sinn, so wie ich das verstanden habe. Soll heissen, es reicht nicht, dass es dem Kind nicht schadet, sondern muss ihm auch was "bringen". Zum Beispiel, wenn sie schon einen guten Kontakt zum Kind haben und es sie gerne besucht etc. und davon profitiert..
Aber selbst dann faende ich es nicht angemessen, dass sie sich regelmaessig am Wochenende mit dem KV abwechselt.. wie die anderen schon sagen, warum kann sie sich da nicht bei ihm mit einklinken?
LG
Berit
- Frage zum Großelternumgang - Allly 11.01.06, 15:49
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Allly 11.01.06, 15:50
- Cool bleiben .... - diezweinetten 11.01.06, 15:54
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Elisabeth mit Fumi & Temi 11.01.06, 16:05
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Suka73 11.01.06, 16:38
- Re: Frage zum Großelternumgang - berita 11.01.06, 19:53
- Re: Frage zum Großelternumgang - ghostrider 12.01.06, 7:38
- Danke für eure Antworten. - Allly 12.01.06, 8:00
- Re: Frage zum Großelternumgang - ghostrider 12.01.06, 7:38
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