Geschrieben von diezweinetten am 11.01.2006, 15:54 Uhr |
Cool bleiben ....
... mein Anwalt hat schon einen Brief an meine Schwiegereltern verfaßt, weil die sich einmischen wollten.
§ 1685 Abs 2 BGB
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
- Frage zum Großelternumgang - Allly 11.01.06, 15:49
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Allly 11.01.06, 15:50
- Cool bleiben .... - diezweinetten 11.01.06, 15:54
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- Re: Frage zum Großelternumgang - ghostrider 12.01.06, 7:38
- Danke für eure Antworten. - Allly 12.01.06, 8:00
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