Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 11.01.2006, 16:05 Uhr

Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt:

Die Großmutter hat ein Umgangsrecht - unter gewissen Umständen. Aber das geht vom Umgangrecht der quasi zu ihr gehörigen Elternteils ab. Das hatte mir meine Anwältin zumindest so erklärt.

Meine Kinder sind seit Jahr und Tag jedes Jahr in den Sommerferien ein bis zwei Wochen bei meinen Eltern gewesen. Meine Anwältin erklärte mir, daß solche "Traditionen" durchaus beibehalten werden sollten, und meine Eltern da auch ein Recht drau hätten. Allerdings dürfe das nicht sozusagen Zeit aus dem "Kontingent" meines Ex-Mannes nehmen, sondern die Zeit müßte aus "meinem Kontingent" genommen werden. Die ausgefallenen Umgangstermine mit dem Vater wären also quasi auf Kosten meiner Zeit mit den Kindern auszugleichen, weil es eben MEINE Eltern sind.

Blöd zu erklären, oder? Ich hoffe, Du verstehst es trotzdem, sonst frage noch mal nach, dann versuche ich es nochmal.

Quintessenz bleibt aber, daß Deine "Schwiegermutter" höchstens ihren Sohn mal fragen kann, ob der "seine" Samstage mit ihr teilt. Und dann ist das unter denen auszumachen. Du hast genauso das Recht auf komplette Wochenenden mit Deinem Kind wie der Vater.

Lieben Gruß,
Elisabeth.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.