Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 11.01.2006, 16:05 Uhr |
Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt:
Die Großmutter hat ein Umgangsrecht - unter gewissen Umständen. Aber das geht vom Umgangrecht der quasi zu ihr gehörigen Elternteils ab. Das hatte mir meine Anwältin zumindest so erklärt.
Meine Kinder sind seit Jahr und Tag jedes Jahr in den Sommerferien ein bis zwei Wochen bei meinen Eltern gewesen. Meine Anwältin erklärte mir, daß solche "Traditionen" durchaus beibehalten werden sollten, und meine Eltern da auch ein Recht drau hätten. Allerdings dürfe das nicht sozusagen Zeit aus dem "Kontingent" meines Ex-Mannes nehmen, sondern die Zeit müßte aus "meinem Kontingent" genommen werden. Die ausgefallenen Umgangstermine mit dem Vater wären also quasi auf Kosten meiner Zeit mit den Kindern auszugleichen, weil es eben MEINE Eltern sind.
Blöd zu erklären, oder? Ich hoffe, Du verstehst es trotzdem, sonst frage noch mal nach, dann versuche ich es nochmal.
Quintessenz bleibt aber, daß Deine "Schwiegermutter" höchstens ihren Sohn mal fragen kann, ob der "seine" Samstage mit ihr teilt. Und dann ist das unter denen auszumachen. Du hast genauso das Recht auf komplette Wochenenden mit Deinem Kind wie der Vater.
Lieben Gruß,
Elisabeth.
- Frage zum Großelternumgang - Allly 11.01.06, 15:49
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Allly 11.01.06, 15:50
- Cool bleiben .... - diezweinetten 11.01.06, 15:54
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Elisabeth mit Fumi & Temi 11.01.06, 16:05
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Suka73 11.01.06, 16:38
- Re: Frage zum Großelternumgang - berita 11.01.06, 19:53
- Re: Frage zum Großelternumgang - ghostrider 12.01.06, 7:38
- Danke für eure Antworten. - Allly 12.01.06, 8:00
- Re: Frage zum Großelternumgang - ghostrider 12.01.06, 7:38
- Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt: - Allly 11.01.06, 15:50