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Geschrieben von dkteufelchen am 05.02.2011, 18:23 Uhr

frage zu großelternunterhalt

hallo, ich habe schon mal die suchfunktion benutzt und gegoogelt, grundsätzlich habe ich herausgefunden, dass großeltern anteilig am "enkelunterhalt" beteiligt werden,

nun meine frage, vielleicht kann mir einer dazu eine auskunft geben, oder auch einen tipp für die googlesuche

enkelkind P, dessen eltern sein 5 jahren geschieden, vater R. ist hartz4-empfänger und somit nicht in der lage unterhalt zu zahlen, die mutter von P geht arbeiten,
enkelkind P hat seine großeltern väterlicherseits schon seit 6-7 jahr nicht mehr besucht (fals das wichtig ist und eine rolle spielt)

jetzt nach 5 jahren verklagt P (der mit 20 jahren noch auf das gymnasium geht?) seine großeltern W auf unterhalt für die vergangenen jahre

vater R ist aber nur der sohn von frau W nicht von herr W,
die großeltern W leben in normalen verhältnissen, sind rentner (haus, auto und einiges an sparguthaben, was sie jetzt im rentenalter verbrauchen wollen)

meine fragen:
kann enkel P seine großeltern nach so langer zeit auf unterhalt rückwirkend verklagen

wird, falls die klage durchgeht, der freibetrag, das einkommen usw. von beiden zusammen gerechnet oder nur von frau w, dessen leiblicher sohn r ist und somit enkel P auch leiblich,

etwas verwirrend, ich weiss, und vielleicht bin ich hier uach falsch, aber vielleicht kann mir auch jemand was dazu sagen
wäre sehr dankbar dafür

 
7 Antworten:

Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von krabbe27 am 05.02.2011, 18:29 Uhr

Ich wusste gar nicht,das man die Grosseltern auf Unterhalt fürs Enkel verklagen kann und finde das auch nicht richtig so. Was haben die Grosseltern damit zu tun....dafür sollten nur die Eltern zuständig sein,schliesslich sind diese auch dafür verantwortlich,das das Kind überhaupt da ist.

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Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von ursel66 am 05.02.2011, 18:32 Uhr

Es gibt wohl die Regelung, dass Großeltern für Enkel aufkommen müssen.
Ich wollte mich immer mal darum kümmern, da mein Ex keinen Unterhalt zahlt, aber auch aus moralischen Gründen, hab ich meine Ex-Schwiegereltern nie verklagt.
Leider kann ich dir nicht wirklich helfen, denke aber - gefühlsmäßig - wird nur das Vermögen/Einkommen der Großmutter zum Tragen kommen.
Rückwirkend geht allerdings gar nicht, immer erst ab "Forderungszeitpunkt".

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Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von dkteufelchen am 05.02.2011, 18:35 Uhr

also die großeltern können grundsätzlich auf unterhalt verklagt werden, wenn der vater (mutter) nicht zahlt/zahlen kann, ist (leider) so in deutschland

ABER: du kannst nicht nur die eltern deines patners auf UH verklagen, du musst auch deinen eigene eltern auf UH verklagen, ich denke, dass des deswegen die meisten eben nicht machen

aber meine exschwägerin ist eben jetzt nach sovielen jahren, der meinung meine schwiegereltern auf uh zu verklagen, das ist wohl auch rechtens,

aber wie gesagt, die situation ist recht kompliziert, so wie schon beschrieben

im jahr 2009 war das hier schon mal ein thema und wenn du bei google mal "großeltern auf unterhalt verklagen" eingibst, wirst du dich wundern, wie viele themen es dazu gibt

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Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von dkteufelchen am 05.02.2011, 18:43 Uhr

gefühlsmäßig würde ich ja auch sagen, nur was der großmutter gehört, und da sie nur eine sehr geringe rente hat, ist das schon sehr schwer,
die frage ist nur in wieweit das gesparte mit angerechnet wird, und z.b. das haus

mich wundert auch, dass der sohn mit 20 noch auf das gymnasium geht, eigentlich sind sie doch dann fertig mit der schule, bzw sind in der lehre

und rückwirkend, finde ich auch komisch, denn sie muss ja die ganze zeit irgendwie über die runden gekommen sein, und nun fällt ihr das plötzlich ein??
sehr komisch diese frau

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Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von +emfut+ am 05.02.2011, 18:53 Uhr

Ich habe auch erst mit 20 das Abi gemacht. Rechne doch mal: Mit 6 eingeschult, 13 Schuljahre - da ist man mit einer "Ehrenrunde" schon bei 20 Jahren. Meine "Ehrenrunde" war ein Austauschjahr in USA. Und ich war vor der Ehrenrunde eine der jüngsten in der Klasse, da geboren im Juni. (War dann allerdings nach der Ehrenrunde auch erst gerade eben 20, als ich das Abi in der Tasche hatte.)

Und wenn er jetzt studieren will, dann braucht er genau JETZT alles Geld, was er bekommen kann.

Ich denke aber, daß er wenig Chancen hat - der Selbstbehalt gegenüber Enkeln ist deutlich höher als "normal".

Die Stiefopa zählt insofern, als daß er der leiblichen Oma unterhaltspflichtig ist.

Gruß,
Elisabeth.

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@emfut

Antwort von dkteufelchen am 05.02.2011, 19:28 Uhr

danke für deinen gedankenanstoß

ok, schule bis 20, ja das ist vielleicht doch nicht abwägig, ob er studieren will oder nicht, ich habe keine ahnung, da weder interesse meinerseits noch kontakt besteht, aber egal
ich kenn die mutter und so wie ich sie kenne, unterstell ich ihr mal, SIE will nur das geld haben,
aber alles andere muss sowieso ein anwalt klären und eigentlich geht es mich ja auch nichts an

mich wundert nur, dass ihr das jetzt erst einfällt und nicht gleich, als klar war, das der vater den unterhalt sowieso nie zahlen können wird

aber egal, mal sehen was bei rauskommt

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Re: frage zu großelternunterhalt

Antwort von shinead am 06.02.2011, 11:44 Uhr

Da R über 18 Jahre alt ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Ab 18 Jahren beträgt der Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle 488 Euro.

Unterhaltsbetrag: 488-Kindergeld 184= Fehlende Summe: 304 Euro. Die sind erst einmal von Eltern aufzubringen.
Da Vater R Hartz IV bezieht kann man davon ausgehen, dass hier keine Leistungsfähigkeit vorliegt. (Auf verlangen des Unterhaltsberechtigten sind hier regelmäßig Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.)
Was verdient Mutter R? Sie ist diejenige, die VOR den Großeltern zur Zahlung verpflichtet ist.

Wenn Großeltern herangezogen werden sollen, dann IMMER väterlicher und mütterlicherseits. Die Verteilung der Summe erfolgt nach Leistungsfähigkeit der Zahlungsverpflichteten.

Persönliche Anmerkung: Bevor man Großeltern auf Unterhalt verklagt, die man schon seit Jahren nicht gesehen hat, sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen für sein Geld zu Arbeiten, Bafög zu beantragen oder "heimatnah" zu studieren, so dass man bei Mama wohnen kann und nur "Taschengeld" benötigt, welches über einen 400 Euro Job locker erwirtschaftet werden kann.
Rückrat kann man schon mit 20 haben. *räusper*

Gruß
Corinna

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