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von HeikeB1969  am 24.09.2011, 8:41 Uhr

Frage zu Unterhalt KM an KV

Hallo,

ich bin nur stille Mitleserin und hatte mit einigen PN-Kontakt. Kann nur Rumpfdaten schreiben, da evtl. mitgelesen wird. Mehr Infos aber immer gern per PN.

Kind lebt bei KM, kein Kontakt zu KV (KV = Ausland)
Ehevertrag, pfändbar. Wird eingeklagt, KV zahlt nicht.
KV hat GmbH, absichtlich in Konkurs gegangen.
KV hat Barvermögen, Grundstücke.
KM bei KV angestellt, zahlt aber kein Gehalt. Wird ebenfalls eingeklagt.
KV hat KM nicht arbeitslosenversichert (AUsland, dort geht das).
=> KM hat viele einklagbare, unstrittige Ansprüche, aber kein Geld, keine staatl. Unterstützung (wg. fehlender Arbeitslosenvers.)
KM sucht sich Job.
aber ...

KV hat dann Anspruch auf Unterhalt, oder ?
- wie sind dort die Grenzen ?
- gibt es Ausnahmen für solche Fälle ?

Wie getippt, gern mehr als PN.

Ich danke Euch.

Lg
Heike

 
5 Antworten:

Re: Frage zu Unterhalt KM an KV

Antwort von berita am 24.09.2011, 8:53 Uhr

Für den Unterhaltsanspruch müsste man sicher wissen, ob die beiden noch verheiratet sind und was in diesem Ehevertrag steht.

Gesetzlich wurden die Unterhaltsansprüche nach Scheidung inzwischen ja sehr zusammengekürzt, aber wenn ihr da privat was ausgemacht habt...

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@berita

Antwort von HeikeB1969 am 24.09.2011, 9:08 Uhr

Hallo,

Die Frage galt für nach der Scheidung.

Noch verheiratet, Scheidungantrag von KV eingereicht

Im Ehevertrag steht nur Unterhalt von KV an KM bis zur Scheidung. nachehelich nichts vereinbart.

KM hat nachehelichen Unterhalts-Anspruch, weil sie massive ehebedingte Nachteile erlitten hat. Antrag bei Gericht ist eingereicht.

Die Angst ist einfach die, durch den provozierten Konkurs wird sich KV um
- Kindesunterhalt
- nachehel. Unterhalt
drücken und im Gegenzug selbst Antrag auf Unterhalt stellen.

Lg
Heike

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Re: @berita

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.09.2011, 9:27 Uhr

Da hat er so gut wie keine Chance. Hat mein Ex auch versucht. Aber wenn er keinen KU zahlen kann, dann hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit - der muß er erstmal nachkommen. Wenn er behindert ist und nachweisbar nicht mehr arbeiten kann, DANN hat er vielleicht eine minimale Chance. Aber selbst dann muß er erstmal EU-Rente beantragen.

Leiste Dir einen guten Anwalt. Es zahlt sich aus.

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Re: Frage zu Unterhalt KM an KV

Antwort von shortie am 24.09.2011, 10:57 Uhr

Wenn ihr nach dt. Recht behandelt werdet,
ist der nicht erziehende Teil zunächst Unterhaltspflichtig. Punkt.

Ist er nicht leistungsfähig und der erziehende Elternteil erwirtschaftet ein unverhältnismäßig hohes Einkommen, könnte es theoretisch sein, dass dieser dem nicht leistungsfähigen UH zahlen soll.
Kommt aber wohl sehr, sehr selten vor, und nach deinen Schilderungen trifft das bei euch überhaupt nicht zu.

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Re: Frage zu Unterhalt KM an KV

Antwort von HeikeB1969 am 24.09.2011, 13:56 Uhr

Hi

im Ehevertrag ist ausdrückliche deutsches Recht gewählt. Scheidung ist hier vorm Familiengericht.

@Strudelteigteilchen - ich hab einen deutschen Anwalt im Grenzgebiet, der beide Rechte gut kennt und zusätzlich einen im anderen Land, der die dortigen Besonderheiten abdeckt und dort zugelassen ist.

Ich hab halt einfach Angst, wenn ich jetzt wieder einen Beruf im IT-Umfeld bekomme, der ja sehr gut bezahlt werden würde, dass ich ihm dann auch noch was zahlen darf. Seine Schulden bei mir mit Unterhalt, Kindergeld (das im anderen Land bezahlt wird und er einsteckt, obwohl lt. Ehevertrag der KM zusteht) und meinem Gehalt bewegen sich deutlich über 100.000Euro .
Langsam krieg ich einfach die Krise.

Lg
Heike

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