Geschrieben von Keksraupe am 06.04.2010, 8:43 Uhr |
Frage zu Prozesskostenbeihilfe
Hey ihr Lieben
ich habe da mal eine dringende Frage:
mein Ex ging letztes jahr vor gericht, weil er das aleinige SR haben wollte. Er hätte den Fall verloren, und die Richterin sprach lange auf ihn ein, dass er den Antrag zurück ziehen solle, was er dann letztendlich auch tat.
Mein Anwalt hatte PKH für mich beantragt, und die Richterin stimmte dem zu, sodass mir keine Kosten entstanden sind (GsD!!!)
Jetzt hab eich aber nachgelesen, dass man innerhalb von 4 Jahren überprüft werden kann, und PKH dann ggf zurückzahlen muss, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern? Mein Anwalt hat nur zugestimmt, dass die Kosten geteilt werden, wenn ich PKH erhalte (klar, bei 500netto), und die Richterin hat dies auch sofort bewilligt, aber wenn ich jetzt z.B. heirate, kann es dann passieren, dass ich PKH mit dem Einkommen meines mannes bezahlen muss?
Ich weiß, dass dies von den Steuerzahlern übernommen wird und dass ja nicht alle verpflichtet sein müssen, meine Kosten zu tragen, aber ICH habe diese Kosten ja eigentlich garnicht verursacht, ich bin ja nicht vor Gericht gegangen... Angenommen, ich heirate in 3 Jahren und müsste dann diese ganzen Kosten zurück zahlen, würde ich mich schon wahnsinnig ärgern, schließlich ist ja mein Ex vor gericht gegangen und hat Mist gebaut, nicht ICH!
Weiß jemand mehr?
- Frage zu Prozesskostenbeihilfe - Keksraupe 06.04.10, 8:43
- Re: Frage zu Prozesskostenbeihilfe - marie03 06.04.10, 9:16
- danke Marie! - Keksraupe 06.04.10, 9:25
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- und wovon hast du es bezahlt? - Keksraupe 06.04.10, 19:32
- Re: familienrechtliche Streitigkeiten - Julie 06.04.10, 20:56
- das stimmt so nicht auch rsv - marie03 06.04.10, 21:06
- Re: das stimmt so nicht auch rsv - Julie 06.04.10, 21:21
- ich hab nur ne KFZ RSV - Keksraupe 07.04.10, 7:58
- RSV unnütz, dann hast du noch nie - marie03 07.04.10, 8:42
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von sweetangel80 04.01.2010
Stichwort: Prozesskostenbeihilfe