Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von naine am 05.04.2010, 20:52 Uhr

Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Huhu,

mein Noch Mann hat zwei Handynummern, eine die er schon Ewigkeiten hat, wo ihn seine Kinder auch erreichen können, dann eine die er noch nicht solange hat, die wir auch nicht bekommen...warum auch immer.... ob er festnetz hat weiss ich nicht, der Frage ist er immer ausgewichen...

Nun ist sein Handy wohl kaputt und die Nummer wo ihn die Kids erreichen konnten ist eben nicht mehr erreichbar, Geld für ein neues Handy ist wohl auch nicht da.

Ich hab ihn nun ein paar mal gebeten uns eine Nummer zu geben wo er erreichbar ist, aber es passiert einfach nichts! Es ist ja nichtmal so das wir ihn telefonisch genervt haben könnten, da wir, bzw. die Kinder ihn nur alle zwei Wochen angerufen haben...
Ich weiss echt nicht mehr was ich da noch machen soll, ich hab da keine Lust zu ihm hinterher zu rennen um seine Telefonnummer zu bekommen.

Und wenn mal irgendwas ist, und ich seine Zustimmung benötige, dann ist er nicht erreichbar, ich finde nicht das das für ihn spricht...

Wie würdet Ihr Euch in dieser Situation verhalten?

LG

 
18 Antworten:

Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von Fru am 05.04.2010, 20:54 Uhr

Wenn er nicht erreichbar ist, dann muß er sich nicht wundern, wenn er keine Info bekommt...selbst Schuld, oder....??? Mal wieder schade für die Kids...

LG

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von LizzyDore am 05.04.2010, 21:00 Uhr

da hast du das gleiche problem wie ich. geh zu einem anwalt schildere deine situation und dann wird er via gericht angeschrieben - entweder er rückte eine handynr bzw festnetznr raus damit du ihn erreichen kannst oder das sorgerecht wird angefechtet - sprich das du das alleinige bekommst

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von angry.me am 05.04.2010, 21:04 Uhr

so würde ich das auch sehen.. er will anscheinend nicht informiert werden, aber damit KÖNNTE er ja das Wohl der Kinder gefährden... ich würde da nicht viel machen, aber ihn darauf hinweisen dass seine Kinder schon ein Recht haben sollten, ihn bei Bedarf zu kontaktieren. Mehr kannst Du wohl nicht tun.

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von angry.me am 05.04.2010, 21:06 Uhr

deswegen kriegt man doch kein alleiníges SR...

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von naine am 05.04.2010, 21:37 Uhr

Danke, ich werde demnächst die Scheidung einreichen, und dabei das alleinige Sorgerecht beantragen, denn Interesse besteht seinerseits nur sehr wenig...leider, aber zwingen kann ihn ja nicht...werde das dann alles angeben...

Finds nur sehr schade weil er da echt keinen Grund zu hat, die Kids haben ihn alle zwei Wochen mal angerufen und ich ihn nur wenns wirklich wichtig war (wir haben noch einiges zu klären)

Naja, mal schauen, was da noch so kommt...;o/

LG

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von LizzyDore am 05.04.2010, 22:10 Uhr

wie gesagt ich bin gerade selber mittendrin statt nur dabei. wenn man nen guten anwalt hat kann er das alleinige sorgerecht rausboxen

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von bobfahrer500 am 05.04.2010, 22:48 Uhr

Macht euch keine Illusionen, das SR werdet ihr nicht bekommen, warum auch?

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von amadeus_hates_music am 06.04.2010, 4:26 Uhr

"..warum auch?"

Vieleicht weil der Vater dann in wichtigen Situationen nicht erreichbar ist?
Weil er offenbar keine Notwendigkeit sieht dann erreichbar sein zu müssen?
Weil er damit demonstriert, daß es ihm herzlich egal ist?

greetz, ahm

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von bobfahrer500 am 06.04.2010, 9:16 Uhr

Das reicht alles nicht aus, hatten wir doch schon x-mal hier.

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Re: Brauche mal nen Rat...Bitte ;o)

Antwort von amadeus_hates_music am 06.04.2010, 11:02 Uhr

Die Frage war nicht ob das ausreicht, es ging mir um dein "warum auch".

LG ahm

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@Bobfahrer

Antwort von angry.me am 06.04.2010, 11:33 Uhr

... und warum soll sie das nicht wollen??? sie hat ein recht darauf es zu probieren, ob es Erfolg haben wird steht auf einem anderen Blatt. Versuche Du doch einfach mal, die Frauen die das all. SR haben möchten, nicht in eine Schublade stecken zu wollen. Wir sind nicht alle böse, und wie die rechtliche Seite aussieht ist eine andere Frage!

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Re: @

Antwort von bobfahrer500 am 06.04.2010, 11:46 Uhr

Wenn jemand derart nichtige Grüne angibt dann schaut das schon so aus als ob da was konstruiert werden soll, naja - wenn man sonst nix in der Hand hat, dann versucht mans halt damit. Das ist zu einfach ...

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Re: @

Antwort von amadeus_hates_music am 06.04.2010, 11:55 Uhr

Nichtige Gründe?? Wenn der Sorgeberechtigte im Notfall nicht ereichbar sein will??

Siehst DU als Sorgeberechtigter deine Rolle so, daß du telefonisch nicht ereichbar sein mußt?? Seltsame Auffassung.

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Re: @

Antwort von Dinchen16012009 am 06.04.2010, 12:31 Uhr

was gibt es denn für ein Notfall bei dem er erreichbar sein müßte?

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Re: @

Antwort von amadeus_hates_music am 06.04.2010, 13:24 Uhr

Ein medizinischer Notfall z.b.. Oder (Gott bewahre) Muttern verstirbt.
Wo kannst du denn heute dein Kind noch anmelden/abgeben ohne daß du die Telefonnummern der Sorgeberechtigten angeben mußt? Schule, Kiga, Sportverein Freizeiten, Ämter..

Sorgerecht läßt sich nun mal schlecht incognito ausüben. Was willste der Schule denn z.B. bei der Anmeldung sagen? "Meine Telefonnummer geht sie gar nichts an?"

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Re: @

Antwort von Dinchen16012009 am 06.04.2010, 14:36 Uhr

Also bei einem Medizinischen Notfall wartet kein Arzt auf die Unterschrift des anderen Elternteils.
Was Schule und Kigaanmeldung betrifft, so hat mich bis heute noch keiner nach der Unterschrift des Vaters gefragt.

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Re: @

Antwort von amadeus_hates_music am 06.04.2010, 15:33 Uhr

Kürzlich bei uns im Hort so geschen:

7 jähriges Mädchen hat "komischen Ausschlag" an den Beinen und Schmerzen in denselben. Hortleiterin ist der Meinung das Kind gehöre schnellstmöglichst zum Arzt. Hällt das aber nicht für einen Fall für den Notarzt. Zum Hausarzt darf sie mit dem Kind nicht. Dazu braucht es einen Sorgeberechtigten. Mutter nicht zu ereichen, also anderen Sorgeberechtigten, nämlich den Vater angerufen.
So konnte das Kind umgehend dem KiA vorgestellt werden vom Vater; Zustand lebensbedrohlich da kein Ausschlag sondern geplatzte Blutgefäße..

Das ist mit deutscher Gesetzgebung aber nicht wirklich zu vereinbaren, daß der andere Sorgeberechtigte einer Schulanmeldung nicht zustimmt..


LG ahm

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Re: @

Antwort von angry.me am 06.04.2010, 21:39 Uhr

ich halte es nicht unbedingt für konstruiert, die Tatsache dass der Ex nicht für seine Tochter erreichbar ist, als Grund für die all. Sorgeberechtigung anzunehmen... stell dir doch mal den umgekehrten Fall vor: Der Ex hat all. Sorgerecht und die Mutter DARFeine Entscheidung treffen, weil sie es ja nicht hat...!?

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