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Geschrieben von Dura am 30.04.2011, 20:55 Uhr

Frage zu ALG I berechnung

Hallöchen. Selten kommt öfter :)

Also es geht um folgendes: Mein Bruder hat vor ein paar Wochen das Sorgerecht für seine 3 Kinder bekommen. Darunter ein behindertes Kind. Die Vorgeschichte ist ziemlich lang, die spar ich mir.

Da die Kinder jetzt bei ihm leben musste er vorerst seinen Job aufgeben. Er war seit über 10 Jahren Festangestellter mit 40 Std. in der der Woche. Im Augenblick befindet er sich natürlich im Behördenjungel hoch zehn. Im normalfall hat er jetzt Anspruch auf ALG I und dazu ergänzend ALG II und Pfelgegeld für das behinderte Kind, Kindergeld für alle drei und UHV. Auf deutsch: Papierkrieg pur.

So, jetzt bekam er den ersten Bescheid zum ALG I. Darin wurden ihm jetzt aber plötzlich aber nur 67 % von 20 Std. wöchentlich berechnet, wohl mit der Begründung dass er jetzt wenn er wieder in den Job eintritt noch 20 Std. arbeiten könne (er hat eine "Jobgarantie" in seinem Unternehmen). Aber das kann ja nicht richtig sein oder? Er wollte in zwei drei Monaten wieder einsteigen, wenn die Wogen sich etwas geglättet haben, aber dann auch erst mal nur 10 oder 15 Stunden in der Woche. Viel mehr ist nicht zu schaffen, die Kinder sind 7,5 und 3 Jahre alt und wie gesagt ist eines der Kinder behindert, braucht dementsprechend viel umsorgung und das älteste Kind ist Schüler (1. Klasse) OHNE Hort oder Ganztagsbetreuung - also muss er spätestens um 13 h wieder zu Hause sein (das soll zum neuen Schuljahr anders werden).

Ich weiß, alles etwas chaotisch - also die Grundfrage ist: Kann das Arbeitsamt nur 20 Stunden ALG I berechnen, weil er ja evtl. in nem halben Jahr wieder 20 Stunden arbeiten könnte??? Immerhin hat er ja bisher immer in Vollzeit gearbeitet - und dementsprechend eingezahlt.

Meiner Meinung nach hat er Anspruch auf ALG I aus 40 std. + ALG II ausgleich + Pflegegeld (darf nicht auf ALG II angerechnet werden) + KG + UHV.

Vielleicht blickt ja jemand durch und kann mir sagen ob ich das Richtig sehe.

LG
Dura

 
11 Antworten:

Re: Frage zu ALG I berechnung

Antwort von shinead am 30.04.2011, 21:54 Uhr

Wenn Du Dich arbeitssuchend für einen 20 Stunden Job meldest, dann bekommst Du auch nur das Arbeitslosengeld für 20 Stunden.

Dein Bruder hätte sich Vollzeit arbeitssuchend melden sollen. Dann hätte er das volle Geld bekommen.

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das war unklug

Antwort von mf4 am 30.04.2011, 22:02 Uhr

Ich gebe doch nicht an, daß ich nur 20h gehen will. Ich habe bei mir auch 40h angegeben, auch wenn weniger angenehmer wären.

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Re: das war unklug

Antwort von susafi am 30.04.2011, 22:56 Uhr

darüber klärt einen aber der Sachbearbeiter immer auf, das wenn man sich nur Teilzeit zur Verfügung stellt, auch nur einen Teil Geld bekommt... meine meint deshalb immer Vollzeit zur Verfügung stellen, was man nachher annimmt ist immer noch eine andere Sache...

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Doch Richtig

Antwort von nociolla am 30.04.2011, 23:12 Uhr

Das alte Gehalt wird immer als Vollzeitgeld angesehen und wenn man nur 20 Stunden arbeiten mag bekommt man auch nur für 20 Stunden das Geld .

Ist echt doof ich habe ja immer nur 25 Stunden gearbeitet und wollte auch nur wieder 25-30 Stunden durfte ich aber nicht sagen .

Mein Einkommen aus 25 Stunden wurde als Vollzeit 40 Stunden gesetzt und wenn ich gesagt hätte nur 30 Stunden hätte ich noch weniger bekommen .

Wenn man vorher 40 hatte und auf 20 runtergeht verstehe ich das auch noch das man nicht für 40 das Geld bekommt man ist ja nicht mehr für die alten Stunden Vermittelbar warum dann das alte Geld bekommen .Aber wenn man vorher 25 hatte und wieder 25 möchte finde ich es eine Frechheit das das kleine einkommen als als 40 Stunden Einkommen gesetzt wird und davon gekürzt wird .

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was doch wieder zeigt...

Antwort von Dura am 01.05.2011, 0:04 Uhr

... das der der die Wahrheit sagt immer wieder die a-karte zeihen wird...

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Re: was doch wieder zeigt...

Antwort von shinead am 01.05.2011, 1:15 Uhr

Neee.... wer sich nicht mit der Materie auskennt ist der Dumme.

Wer sich in der Materie auskennt wird sich schon überlegen was er sagt...

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shinead

Antwort von Savanna2 am 01.05.2011, 9:07 Uhr

na ja, wenn man keine ahnung davon hat nichzsahnend dahingeht und der sb keinen aufklärt ist man der dumme toll..

aber um genauzusein sind die die 40 st. angeben genau wissend sie nehmen nur 20 dann die betrüger, genau die nach denen bei h4 immer geschrien wird sie besch...den staat...

aber bei deinem bruder ist es doch so dass er ergänzend eh h4 bekommen würde oder?
da ist es doch dann eh nicht mehr relevant und er hat am ende das gleiche oder?

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Re: shinead

Antwort von susafi am 01.05.2011, 9:18 Uhr

siehst du das auch so wenn die SB sagt man soll es so machen?

lg von einem Betrüger

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ich sehe das anders, dura

Antwort von vallie am 01.05.2011, 9:18 Uhr

er hat für 40h jahrelang versicherung bezahlt, warum sollte er nur für 20h dann nutznießen, wenn er die versicherung dann in anspruch nimmt?

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susafi

Antwort von Savanna2 am 01.05.2011, 9:30 Uhr

ich würde es ja auch nicht anders machen.

aber gerade hier im forum wird oft genug mahnend der finger gehoben wenn es um h4 geht und dann wird gesagt bist ja selbst schuld wenn du dich nciht kümmerst.

meine sb wollte mir meine lebensversicherung kündigen lassen bzw ich solle diese aufbrauchen daraufhin habe ich mir ein buch zugelegt über infos und hilfen.
dank diesem buch konnte ich sie behalten da der verlust über 30% gewesen wäre, warum wusste die sb das nicht?
warum muss ich erst selbst recherchieren für etwas das andere aus dem ff können sollen da sie damit ihr geld verdienen?

aber dem bruder dann zu sagen ja du bist ja selbst schuld der wahrscheinlich mit der trennung und 3 kids eh schon genug zu tun hat finde ich nicht so toll.

ausserdem sehe cih das so man hat gearbeitet und jahrelang eingezahlt aus einer vz stelle warum dann nur 20 Stunden?


Warum bekommt man als Azubi nach der Ausbildung nur 67 oder 69% des Azubigehaltes an ALG I wenn man doch einen 40 St. VZ Job sucht und da ja auch mehr verdient aber da zählt auf einmal was man in der Vergangenheit verdient hat und wurde nicht hochgerechnet.

Der Vater mit den Kindern muss ja auch leben können und da ist mal wieder der unwissende der dumme, eben weil er es ehrlich angibt.

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eins verstehe ich dabei aber nicht/Einseitige Rechnung

Antwort von jamelek am 01.05.2011, 17:22 Uhr

Ich selber habe bisher 30 Stunden gearbeitet und bin jetzt seit heute offiziel arbeitslos. Habe bei der arge aber angegeben, dass ich auch 40 Stunden arbeiten würde.
Warum bekomme ich nach deren Rechnung dann nicht mehr als meine 67 % von meinem 30 Stundenjob???

LG Jamelek

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