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Geschrieben von Joni76 am 04.07.2011, 10:55 Uhr

Frage wg Privatinsolvenz

NEIN es geht nicht um mich Meine Freundin ist ae und hat seit seit November einen neuen Partner. Er möchte sehr gerne mit ihr zusammenziehen, aber das Problem ist, dass er in der Privatinsolvenz ist (pleite gegangen mit seiner Firma..glaub ich ). Er arbeitet VZ und sie arbeitet TZ und bekommt Unterhalt für sich und das Kind.
Geht das dann überhaupt mit dem Zusammenziehen? Würde sich das auf die Privatinsolvenz auswirken? Würde sie den Unterhalt für sich selber verlieren? Fragen über Fragen

 
8 Antworten:

Re: Frage wg Privatinsolvenz

Antwort von danny81 am 04.07.2011, 12:56 Uhr

Also, sie rechnen ihr Einkommen mit an, das stimmt und es wird neu ausgerechnet. Das was über bleibt, ist dann leider weg. Vielleicht sollten sie noch nicht zusammen ziehen.

LG Danny

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Re: Frage wg Privatinsolvenz

Antwort von taram am 04.07.2011, 13:23 Uhr

Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich, bitte google in einem Schuldnerforum oder Insolvenzforum. Wenn man die Inso beantragt, ist immer eine Inforunde zuvor, da wurde die Frage auch gestellt, seins bleibt seins, und sie behält ihres. Nur getrennte Konten müssen beibehalten werden. Bitte informiere dich trotzdem im Insoforum

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Re: Frage wg Privatinsolvenz

Antwort von bobfahrer am 04.07.2011, 13:48 Uhr

Ich würde nach so kurzer Zeit nicht mit jemand zusammenziehen! Schon gar nicht mit Kind.

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Re: Frage wg Privatinsolvenz

Antwort von Joni76 am 04.07.2011, 14:08 Uhr

Tja da scheiden sich die Geister. Es ist ja auch noch nicht dringend. Er will wohl gerne, aber sie noch nicht so. Das Kind kommt 2012 in die Schule. Bis dahin will sie umgezogen sein (wg Schulanmeldung usw) ob mit oder ohne Mann

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ich wäre an ihrer

Antwort von FrauKrause am 04.07.2011, 14:36 Uhr

Stelle wahrscheinlich in höchstem Maße mißtrauisch, würde denken, der will nur mit mit zusammen ziehen, um ggf. durch die geteilte Miete seinen Selbstbehalt zu erhöhen und das gar nicht beim Insolvenzverwalter melden wird.

Ho, da wäre ich aber wirklich sehr sehr mißtrauisch... erstmal

LG fk

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ich wäre an ihrer

Antwort von FrauKrause am 04.07.2011, 14:36 Uhr

Stelle wahrscheinlich in höchstem Maße mißtrauisch, würde denken, der will nur mit mit zusammen ziehen, um ggf. durch die geteilte Miete seinen Selbstbehalt zu erhöhen und das gar nicht beim Insolvenzverwalter melden wird.

Ho, da wäre ich aber wirklich sehr sehr mißtrauisch... erstmal

LG fk

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Das stimmt nicht

Antwort von Erzangie am 04.07.2011, 19:25 Uhr

Deine Antwort ist leider falsch, Dani.

Mit seinen Schulden und seinem Selbstbehalt hat sie nichts zu tun. Wenn er mit einer Firma pleite gegangen ist, ist er nicht in Privatinsolvenz.

Es würde sie erst betreffen, wenn die beiden heiraten würden, und dann in für ihm postiven Sinne: da er ihr dann Unterhaltspflichtig ist, erhöht sich sein Selbstbehalt.

Ihr eigener Unterhalt (wenn ich das richtig verstanden habe, Joni, sie bekommt auch Unterhalt für sich sebst und nicht nur für´s Kind?) der könnte nach einiger Zeit wegfallen wegen der Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft - aber nicht wegen seiner Insolvenz.

Seine Insolvenz betrifft sie in dem Maße, wie sie einen Partner möchte, der sie selbst noch finanziell unterstützen soll (es gibt ja Frauen, die das wollen). Das wird bis zum Ablauf der Wohlverhaltensphase bzw. bis zur Restschuldbefreiung eher mager sein.

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Re: Frage wg Privatinsolvenz

Antwort von Wattwurm36 am 05.07.2011, 18:56 Uhr

Also, ich habe nicht alle Antworten gelesen, kann Dir aber weiter helfen.

Wenn sie mit ihm zusammenzieht, hat das auf der Pri.Ins. keine Auswirkungen. Sie wird da nicht mit angerechnet. Auch nicht, wenn sie innerhalb der laufenden Inso heiraten...

Bekommt sie für sich Unterhalt, dann fällt der weg. Sie lebt dann in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und hat dann keinen Anspruch mehr auf den Ehegattenunterhalt. Am Kindesunterhalt ändert sich nichts.

Mein Partner ist wegen seiner Ex-Frau auch in der PriImso, daher weiß ich es. Nach meinem Einkommen hat da keiner gefragt. Nur mein Ehegattenunterhalt war weg, aber dadurch das ich wieder angefangen habe zu arbeiten wäre er eh gekürzt worden...

Ich hoffe, ich konnte helfen :-)

LG

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