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Geschrieben von vallie am 16.05.2011, 9:03 Uhr

frage wegen umzug bei trennung

ich beschäftige mich ja theoretisch sehr viel mit diesen fragen und lese auch bei nicola bader immer mit, aber nun trifft es eine gute freundin von mir und ich wüßte gerne, wie das in der praxis tatsächlich dann aussieht.

nur ganz kurz und ohne details, mutter mit einem kigakind und einem schulkind will ca. 130km wegziehen, familiäre bindung dort. vater weiß das, weil sie das immer angekündigt hat, hat aber den ernst der lage nicht begriffen ( rosarote liebeswolken ). großeltern sind auch sehr eingebunden.

ich wollte nicht der überbringer der schlechtesten nachrichten sein, aber ich fürchte, er weiß nicht, daß er zustimmen muß, wird das aber sehr schnell spitzkriegen. noch hat er keinen anwalt....

für die kinder ist es nicht gut, weiß ich auch, aber meine freundin würde daran zerbrechen, nun auch noch an einem von ihm bestimmten ort bleiben zu müssen....
er ist zwar ein vollpfosten, aber schon ein kümmervater.

was kann ich raten?
hatte jemand eine ähnliche geschichte?

( habe gestern ganz entgeistert meinen mann gefragt, der würde das fatalistisch hinnehmen, würde ich mit kind wegziehen, weil er gar nicht weiß, daß er verweigern darf.....es gibt also männer, die die mutter als allmighty ansehen....)

 
46 Antworten:

Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von shortie am 16.05.2011, 9:27 Uhr

Vater muss zustimmen, sonst darf sie nicht. GSR?
Sie kann die Kinder auch beim Vater lassen, im gewohnten Umfeld.

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von vallie am 16.05.2011, 9:37 Uhr

aber muß sie vor einem umzug die zustimmung einholen?? in welcher form? schriftlich?

nc schreibt oft, in der praxis ziehen die mütter einfach um und schauen was passiert.

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von Pinky2 am 16.05.2011, 9:41 Uhr

Hallo,

eine Bekannte wollte von Norddeutschland nach München ziehen. Nun hat das Jugendamt natürlich gesagt das das nicht geht. Sie darf max. 150 km wegziehen.

Vielleicht sollte deine Freundin mal bei ihrem Jugendamt nachfragen. Vielleicht darf sie auch die 130 km wegziehen ohne das ihr Mann die Zustimmung geben muss.

Lieben Gruss

Pinky

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von Curly-Cat am 16.05.2011, 9:44 Uhr

Genauso ist es, Väter haben keine Ahnung, dass sie dagegen sein dürfen und Mütter ziehen einfach um. Wenn das Kind erst weg ist, wird es schwierig für den Vater seine Rechte durchzusetzen.

Für Dich ist es jetzt auch doof, sie ist Deine Freundin, wäre er Dein Freund, würdest Du es ihm natürlich sagen, aber so...!?

Ein Freund von mir hat damals sein Kind ziehen lassen, er war zu dieser Zeit krank und nicht in der Lage seiner Ex-Frau etwas entgegenzusetzen. Nun sieht er seine Tochter alle 2 od. gar 3 Monate, trägt sämtl. Kosten und Umstände selbst, leidet wie ein Hund. Allerdings sind das auch mehr als 130 km.

Ich denke, Deine Freundin sollte ehrlich zu ihm sein und ihm einen Vorschlag zu einem geregelten Umgang machen, bei dem alle etwas davon haben.

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von vallie am 16.05.2011, 9:55 Uhr

hat das jugendamt das tatsächlich gesagt?
wird das zwingend eingeschaltet?
möglich ist auch, daß er froh ist, wenn sie weiter ist, mitsamt den kindern, damit er seinen neuen liebeslüsten fröhnen kann, aber es kann auch sein, daß er alle verfügbaren knüppel wirft, wenn er erst mal erfährt, was er an unterhalt zahlen muß....

ich würde mir eine einigung wünschen, für alle. sooo weit ist es ja nicht weg, aber es wird nie mehr so sein, wie es war und das finde ich irrsinnig traurig.

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Was ich mich dabei immer frage..........

Antwort von Aprilscherz2000 am 16.05.2011, 9:57 Uhr

macht sich derjenige der umzieht eigentlich auch Gedanken wie der Umgang stattfinden soll.Was das teilweise für Kosten sind und ob die tragbar für denjenigen sind?

Im Grunde sind die Kilometer auch nebensächlich.Mit dem Flugzeug brauch man von Berlin bis München bestimmt auch nur max.2 Stunden.

gruss Chrissie

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Re: Was ich mich dabei immer frage..........

Antwort von Fru am 16.05.2011, 10:00 Uhr

Ich frage mich noch dazu, wann wird denn hier mal an die Kinder gedacht? Diesen Denkanstoß vermisse ich ein wenig!

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 16.05.2011, 10:03 Uhr

Der Mann muss generell die Zustimmung geben, auch bei 130 km.
Innerorts nicht, bei kleinen Entfernungen sicher auch nicht. Sonst schon.

Alternativ könnte sie ihn einfach vor vollendete Tatsachen setzen. Wird immer mal wieder propagiert bzw. empfohlen. Würde ich nur tun, wenn man sich ganz sicher ist, den u.U. folgenden Rechtsstreit auch zu gewinnen. Ich würds nicht tun.

Vallie: PN.

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und es gibt

Antwort von shortie am 16.05.2011, 10:05 Uhr

jede Menge rechtlicher Schritte und Mittel, sich dann ordentlich drüber zu zerstreiten ...
der eine kann den anderen wegen Umgangsverweigerung vor Gericht zerren, eine Menge Gutachten anfordern etc. pp. gerne auch verbunden mit Sanktionen wie Ordnungsgeldern oder Haftstrafen. das gibt´s wirklich!

es kostet sehr viel Geld und viele bis alle Nerven.
die Erwachsenen haben gar nichts davon, und die Kinder leiden ungeheuer!
in der Regel ist dann (ziehen erst mal um und schauen) alles kaputt.
entweder Vater resigniert und ist für die Kinder verloren, oder der Krieg beginnt und die Kinder stehen unweigerlich zwischen den Fronten.

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Falscher Denkansatz

Antwort von amadeus_hates_music am 16.05.2011, 10:05 Uhr

Es geht nicht darum, was sie darf oder nicht darf. Es geht darum, daß eine einvernehmliche Lösung für einen regelmäßigen Kontakt/Umgang zwischen Vater und Kids gefunden wird.
Wenn Sie das hinbekommt, dann ist es völlig unerheblich ob er das theoretische Recht hätte den Umzug der Kinder zu verhindern.
Von seinem Recht den Umzug zu verhindern würde er ja nur Gebrauch machen um einen regelmäßigen Umgang zu gewährleisten. Den Grund würde ich ihm von vorneherein nehmen.
130 km ist doch keine Entfernung. Das kann man durchaus einmal die Woche fahren, wenn das Seelenheil davon abhängt.

Lg ahm

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Re: Was ich mich dabei immer frage..........

Antwort von vallie am 16.05.2011, 10:06 Uhr

ICH denke an die kinder, deswegen finde ich es ja nicht gut.
aber es geht ja nicht um mich, deswegen kann ich es nicht beeinflussen.
es geht um die kinder, ja, aber AUCH um das leben der mutter, das der vater von heut auf morgen auf den kopf gestellt hat.
er darf dann so leben, wie er will, sie nicht. unfair ist das schon.

( ich bin immer wieder heilfroh, daß gatte und ich so an münchen gebandelt sind, daß nie einer wegziehen würde, ganz egal was kommt )

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von hatschipuhh am 16.05.2011, 10:09 Uhr

die frau eines freundes von mir ist samt kind einfach 500 km weit weg gezogen zu ihrem neuen freund. Im endeffekt sind sie vorm OLG gelandet und das hat zugestimmt das Mutter mit Kind soweit weg leben darf . Sie war ja nunmal schon da. Es kann sie ja keiner zwingen wieder zurück zu ziehen ^^

und im prinzip - keine glückliche mama- keine glücklichen kinder. Die kinder lernen damit zu leben, besser als man manchmal meint und es sind immerhin "nur " 130km. die is man doch schnell ma gehüpft, ich wäre froh wenns bei uns so wenig wär.

lg hatschi

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vallie

Antwort von Fru am 16.05.2011, 10:11 Uhr

ich meinte das auch eher im Bezug auf: "denk mal an die Umgangswochenenden" "was das kostet" "wie lange dauert das" "einfach umziehen und warten was passiert" ....das scheint alles wichtiger zu sein, als die Beziehung zwischen Vater und Kind...

Das das kein feiner Zug von dem Mann war, logisch, Mist, das sie nicht einfach so weg kann, ich stimme dem allen uneingeschränkt zu, aber wie heißt es so schön? Wir sind hier nicht bei "wünsch Dir was" sondern bei " so isses"....leider....zumindest was das Verhältnis zwischen Mann und Frau angeht, aber wenn man Kinder bekommt, sollte man die dann auch berücksichtigen...

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ok

Antwort von vallie am 16.05.2011, 10:14 Uhr

das werde ich ihr dann mal sagen, das ist dann schon eine vernünftige lösung und wird sie sicher auch so sehen, daß sie eine umgangslösung finden muß. stimmt schon, 130km sind nicht die welt!

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Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen...meine Meinung...

Antwort von Savanna2 am 16.05.2011, 13:10 Uhr

also ich finde 130 km kein Katzensprung, man kann dann nicht mal wie oft üblich das Kind noch während der Woche einen halben tag nehmen.

auch weiß ja niemand wie der KV arbeitet,Auto hat.

Wenn man mit meinem Kind 130 km wegzieht würde ich das nicht toll finden, klar wer will der kann und da die Mutter ja wegzeiehn will und das mit Kindern kann sie ja anbieten ihm die Kinder zu bringen.

Ich würde wenn es meine Freundin wäre ihr definitiv nicht raten einfach so wegzuziehen denn das würde die hoffentlich irgendwann mal bessere Elternebene noch mehr zerstören.

Ich denke ein Gespräch mit derm Vater wäre gut und ihm dann eben vorschlagen alle 2 Wochen Umgang von Fr. - So und das jeder 1 Tour fährt.

Mag sein das sich etwas verwöhnt bin in der Richtung dass der KV nicht weit weg wohnt aber ich finde das schön für unser Kind dass er so mal sagen kann ich komme nach der Arbeit mal für ne Stunde vorbei und wir gehen noch raus, das ist bei so einer Entfernung unmöglich und grade für einen Vater der sich gerne kümmert nicht schön.
Und so hat sie irgendwie doch noch eine Familei, Papa eben oft da, oder auch Unternehmungen zu 3 auch wenn nicht tagtäglich.

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es geht ja nicht nur um 130 km

Antwort von cke04 am 16.05.2011, 13:28 Uhr

hallo

die strecke ist einfach 130 km.
sagen wir der vater würde die kinder 2 we im monat holen,da kommt schon ordentlich was zusammen!
520 km für ein we und da bei den jetzigen spritpreisen,zumal wir nicht wissen wie der vater finanziell nach der trennung dasteht.
sie muss ihm dann sicher den umgang ermöglichen,kosten teilen oder komplett übernehmen,wenn es ihm finanziell nicht möglich ist.
wenn er sich einen aw nimmt wir dieser ihn sicher darauf aufmerksam machen das er seine zustimmung zu dem schritt seiner exfrau geben muss.
vielleicht können sie sich irgendwie einigen.

gruß

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Re: es geht ja nicht nur um 130 km

Antwort von Dani01 am 16.05.2011, 15:54 Uhr

Hi,
ich finde es eigentlich schade, dass die wenigsten Männer wissen, dass sie dem Zustimmen müssen.

Bei einer Freudin ist es ähnlich, der Vater ist jedes Wochenende Samstag Nachmittag hier, er macht und tut, alles toll. Nun hat sie ihre Uni-Ausbildung bald fertig und muss suchen, dazu kommt, dass sie sich in jemanden, der 400 km entfernt wohnt, verliebt hat, mal schauen was das wird.

Ich denke sie wird dort suchen oder zumindest hier nicht besonders genau ;) und dann so tun als ginge es nicht anderes, die Lütte hier entwurzeln und dem Vater sagen, Pech gehabt.

Für mich vollkommen unverständlich, für sie wird es normal sein, befürchte ich jedenfals mal, sie will schon länger hier weg und mit dem Ende des Studium hat sich den perfekten Grund zum Vorschieben.

UND, ich schwöre, der Vater weiß nicht, dass er theoretisch zustimmen muss und das auch einklagen könnte ! und evtl. sogar Erfolg damit hätte.

Ich bin gespannt was da passieren wird.

LG
D.

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ASR oder GSR

Antwort von chartinael am 16.05.2011, 16:22 Uhr

Bei ASR steht dem Umzug nichts im Weg. Vorher mit dem Vater abklären, wie der Umgang geregelt wird und über neuen Wohnort informieren.

GSR steht auch dem Umzug nichts im Wege, wenn er a) zustimmt b) die Zustimmung gerichtlich ersetzt wird.

Ich finde es auch ätzend, daß diejenigen zustimmen müssen, bei denen die Kinder nicht leben, selbst aber völlig frei sind in der Wohnortwahl. Da hat man als mit den Kindern lebendes Elternteil nämlich kein Mitspracherecht, soll aber dem anderen ein solches Einräumen. Das ist krank.

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Re: frage wegen umzug bei trennung

Antwort von pauline04 am 16.05.2011, 16:51 Uhr

Ohen alles andere gelesen zu haben:

Bei meinem Bruder war es so: Er und seine Ex waren noch nicht geschieden -aber getrennt lebend.

Er sah seinen Sohn einmal die Woche und holte ihn jedes 2. Wochenende ganz zu sich.
Plötzlich war sie weg. Sie ist mit samt Kind zu ihrem Freund nach Düsseldorf gezogen - 300 km von uns weg.

Mein Bruder hat geklagt, gemacht und getan. Kein Argument (und er hatte gute: Die Oma hatte bisher die Betreuung des Enkels und hätte das auch weiter gemacht - die Mutter hatte von Kindsgeburt an eine 75 % Stelle), er hätte reduziert und sich um ihn gekümmert etc.

Das Gericht entschied, das der Sohn alle 14 Tage im Wechsel mal von ihr zu bringen/holen wäre und mal von ihm zu holen/bringen.
In der Praxis sah das so aus, das mein Bruder immer gefahren ist - sie hat ihn nie gebracht.

Dagegen klagen ? Hat er sich geschenkt. Die Verhandlungen und JA Termine, Anwaltsschreiben hin- und her haben ihm schlicht den Rest gegeben.

Also: Egal ob der Kindsvater nun um seine Rechte weiß - es ist nicht immer so, das der Mutter ein Wegzug untersagt wird.

So zumindest unsere Erfahrung.

LG
Pauline

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fast gleiche Situation -> mein Entschluß

Antwort von Sif am 16.05.2011, 16:51 Uhr

Hallo!

Witzig ;O)

Hier sinds ebenfalls knapp 130 Km,meine ELtern drängeln auch,dass wir "heimkommen" sollen.
Mann weiß nichts von seinen Rechten.

Ich hab lange überlegt und alle Für und Wider abgewägt.

Ich bin zu dem Entschluß gekommen hier zu bleiben.

Meine Kinder bleiben in ihrem Umfeld und müssen Schule/KiGa nicht wechseln,können ihren Vati so oft sehen wie es klappt und ich bleibe ebenfalls in der Nähe meiner Freunde.

Klar hätte ich bei meinen Eltern mehr Hilfe,mehr Freizeit,mehr Ruhe,aber es ist nicht immer der freie Weg der Richtige...

LG Sif

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Ich denke...

Antwort von Ralph am 16.05.2011, 17:05 Uhr

... wenn der Vollpfosten ein sich kümmernder und damit guter Vater ist, würde ich nicht für Wegzug plädieren. Den Ort der Familie hat sie letztlich mit ihm zusammen bestimmt.

Nun sind 130km allerdings auf dem ersten Blick tatsächlich nicht die ganz große Entfernung, es ist nicht so, daß der Umgang damit völlig ad absurdum geführt wird. Dennoch sind es zuviele km für Spontangeschichten, und auch ein normales Umgangswochenende bedeutet für die Kinder auf jeden Fall 520km auf der Walz... auch die Kosten sollten beachtet werden.
So kann man aus einem sich kümmernden Vater ganz schnell einen resignierenden und in der Folge motivationslosen Zahlpapa machen, auf den sich dann auch noch trefflich schimpfen läßt. Ok, ich weiß nicht, ob Deine Freundin so auf Krawall gebürstet wäre, aber die Frustration der Kinder, wenn der Papa nicht mehr (so häufig) kommt, würde in erster Linie sie abbekommen.

Nein, sie sollte mit offenen Karten spielen. Vielleicht kann der Mann sich auf halbem Weg eine Wohnung suchen, sodaß wenigstens die Entfernung für die Kinder nicht so groß wäre. Aber einfach wegziehen... da wäre mir das Risiko, daß daraus eine nicht mehr kontrollierbare Situation erwächst, zu groß.

LG
Snoopy

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Gefährlicher Ratschlag...

Antwort von Ralph am 16.05.2011, 17:25 Uhr

Das Gesetz sagt dazu folgendes:

"§ 1687 [BGB] Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend."

Satz 1 spricht eine deutliche Sprache: "Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von ERHEBLICHER Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Ein Umzug ist auf jeden Fall ein Vorgang von erheblicher Bedeutung, da regelmäßig damit neben der Schule auch das soziale Umfeld des Kindes gewechselt wird. Das ist vom ABR definitiv nicht gedeckt. Wer das so liest, verkennt den Begriff ABR, der so auch gar nicht im gesetz steht und vielleicht deshalb zu Mißverständnissen führt.
Der Rat "Bei ASR steht dem Umzug nichts im Weg." ist damit sehr gefährlich. Der Vater könnte, wenn er wollte, den Umzug garantiert in letzter Sekunde gerichtlich noch verhindern, notfalls mit der Folge, daß die Mutter ohne Kind wegziehen kann/muß..
Wenn er zustimmt... selbsterklärend. Wenn die Zustimmung das Gericht ersetzt... warum sollte es? Gibt es zwingende Gründe, die in der Person des Vaters liegen? Wird wohl eher nicht der Fall sein.

Solange der nicht hauptbetreuende Elternteil sich kümmert, im gleichen Ort, ist die Sichtweise, daß der hauptbetreuende Elternteil eine Einwilligung des anderen für einen weiteren Umzug benötigt, nicht krank, sondern völlig angebracht und im Interesse Kindes und des umgangsberechtigten Elternteiles. Dieser ist im Übrigen, wenn er sich kümmert, genauso an den Wohnort des Kindes gefesselt wie der hauptbetreuende Elternteil.
Freilich, zieht der umgangsberechtigte Elternteil weiter weg und gibt somit das Umgangsrecht mehr oder weniger faktisch auf bzw. beschränkt es dadurch selbst, dürfte dies die Freizügigkeit des hauptbetreuenden Elternteiles sehr stark erweitern.

Ralph

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Re: Gefährlicher Ratschlag...

Antwort von Dani01 am 16.05.2011, 17:53 Uhr

und was ist bei alleinigem Sorgerecht ?

Dürfte sie dann einfach wegziehen, obwohl der Vater sich immer und regelmäßig gekümmert hat ?

LG
D.

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Ja, darf sie ... warum bitte ist der Ratschlag gefährlich?

Antwort von chartinael am 16.05.2011, 18:15 Uhr

... so'n Quatsch, da war gar ncihts gefährlich dran. Wer ASR hat kann umziehen, hat aber den nicht beim Kind lebenden Elternteil zu informieren.

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Re: Ich denke...

Antwort von cke04 am 16.05.2011, 18:18 Uhr

egalb ob gemeinsom oder alleiniges sorgerecht,meine cousine durfte auch nur in der umgebung umziehen! sie hat das alleinige sorgerecht!

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cke04

Antwort von vallie am 16.05.2011, 18:48 Uhr

bei alleinigem sorgerecht darfst du hinziehen wo du willst, wär ja noch schöner, wenn ich den erzeuger meiner tochter fragen hätte müssen!! ich durfte meinem kind sogar 2x einen anderen namen geben und mußte ihn nicht fragen.

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Re: Gefährlicher Ratschlag...

Antwort von vallie am 16.05.2011, 18:56 Uhr

ich bin da sehr zwiegespalten in meiner ansicht in diesem fall, denn der mann hat mutwillig eine familie, einen ganzen lebensplan zerstört und verlangt kaltschnäuzig die trennung und dann darf die mutter nicht glücklich sein.
klar sind die kinder in gewohntem umfeld, aber da kann die mutter gar nicht bleiben, denn das haus ist allein seines. die kinder MÜSSTEN also 100% umziehen und wahrscheinlich auch schule und kiga wechseln. aufgrund der familiären bindung eben 130km weit weg sind den kindern dort gegend und umfeld sehr bekannt...also dann ist es schon gehuppst wie geduppst.

es trifft keinen armen mann und schließlich und endlich wollte/will er es ja auch so, denn das war unterschwellig immer klar, daß sie zurückgehen würde.
ich hab noch eine woche zeit.

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Schwachsinn, Vallie!!

Antwort von Schreckschraube am 16.05.2011, 19:51 Uhr

Dieses Thema wird hier doch dermaßen oft besprochen, dass dir klar sein müsste, dass der Vater zustimmen muss. Egal, ob ASR oder GSR.

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Re: Schwachsinn, Vallie!!

Antwort von vallie am 16.05.2011, 19:54 Uhr

ich habe das alleinige sorgerecht und ich kann hinziehen wo ich will.
noch nicht mal meine adresse habe ich übermitteln müssen.

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Re: Schwachsinn, Vallie!!

Antwort von Schreckschraube am 16.05.2011, 19:56 Uhr

Dann hast du wohl Glück, dass der Erzeuger sich nicht rührt.

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Vallie

Antwort von angry.me am 16.05.2011, 19:57 Uhr

Schlimmes Thema!
Eigentlich sollte ein (Ex)partner so reif sein, den Wegzug/die Trennung des Partners zu akzeptieren und nicht die Kinder zum Zankapfel werden lassen. Das werden sie aber leider zwangsläufig, sobald ein Wegzug an einen anderen Wohnort strittig wird...
Du weisst, was bei mir passiert ist. Gut, es handelte sich um einen sehr uneinsichtigen Vater. Aber weiss man, mit welchen Kurzschlussreaktionen man im Fall eines Falles zu rechnen hat?
Wenn es Deiner Freundin irgend möglich ist, sollte sie ALLES daran setzen, schwarz auf weiß vom KV zu bekommen, ob und wie weit sie mit den Kindern wegzieht. Ansonsten kann ein trauriges Desaster aus der Geschichte werden :-(
Alles Gute für Deine Freundin und ihre Kids :-)
Greez, angry ***
P.S.: Ich weiß um Deine "Affinität" zu mir ;-) Aber wenn Du magst, kannst Du gerne per PN genauere Detailfragen stellen--- falls ich irgendwie helfen kann, tu ich es gerne.

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Re: Schwachsinn, Vallie!!

Antwort von Savanna2 am 16.05.2011, 19:59 Uhr

ich habe auch gehört dass man es nicht darf da man so evtl. das umgangsrecht gefährdet.

aber ob das stimmt weiß ich nicht, frag doch mal oder les bei nb nach gibts irgendwo bestimmt den fall

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Re: Schwachsinn, Vallie!!

Antwort von vallie am 16.05.2011, 19:59 Uhr

der würde alles tun, um mich zu ärgern, glaub mir das. wenn ich es hätte müssen, hätte mich sicher jemand drauf aufmerksam gemacht.

mittlerweilen kennt er die adresse, aber ich habe sie in 16 jahren 3x geändert. und vorher nicht gefragt.

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Re: Vallie

Antwort von vallie am 16.05.2011, 20:01 Uhr

deinen fall habe ich als schlimmstes was passieren kann immer im kopf!!!
ich muß sie auch erst mal gesehen haben, um mehr zu erkennen.
aber danke, ich meld mich, so arg kann die affinität gar nicht sein :-)

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Re: Vallie

Antwort von Savanna2 am 16.05.2011, 20:01 Uhr

hat grad jmd eine ähnliche frage bei nb gestellt aber da vätern ja auch mehr rechte eingeräumt werden und sie damit dem kind die gewohnte umgebung nimmt könnte er evtl. durchkommen und das auch nicht ganz zu unrecht.

würde er denn die kinder nehmen?

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Re: Vallie

Antwort von vallie am 16.05.2011, 20:03 Uhr

in dem fall bei nb wissen wir nicht, ob asr oder gsr.
auch wenn schreckschraube das schwachsinnig findet, ich finde es erheblich.

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Re: Vallie

Antwort von Savanna2 am 16.05.2011, 20:05 Uhr

liest sich aber eher nach asr sonst würde ich die frage SO nicht stellen wie die ap.

würde der kv die kidner bei sich behalten wollen?

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Ach so, es ist klar, daß sie ausziehen muß?

Antwort von Ralph am 16.05.2011, 20:06 Uhr

Das ändert ein bißchen die Argumentationslinie, was das Kontinuitätsprinzip hinsichtlich Schule und soziales Umfeld angeht. Das gebinnt ja schon damit, daß die Iinder nicht mal ihr(e) Zimmer behalten werden, insofern als Veränderungen an allen Fronten.

Letztlich hilft dann wohl nur Fakten schaffen. Ob die Kinder damit glücklich sind, steht dahin. Andererseits ist eine unglückliche Mutter auch nicht optimal.

Wird er sich denn wirklich so regelmäßig kümmern, wenn doch rosarote Liebeswolken die Sicht dominieren... ?

LG
Snoopy

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Re: Vallie

Antwort von vallie am 16.05.2011, 20:08 Uhr

du meinst jetzt in dem fall meiner freundin?
er nicht, denn er hat ja keine zeit, weil er arbeitet, aber in kooperation mit den großeltern könnte es theoretisch schon sein.
immer angry me im hinterkopf.
ich glaube aber, er ist im moment zu sehr beseelt, mit seiner neuen liebe zusammenzusein, da stören kinder. aber das ist subjektiv. ich mag ihn nicht.

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Vallie-hab mal quer gelesen bei nb

Antwort von Savanna2 am 16.05.2011, 20:10 Uhr

in einem Fall hat NB geantwortet auch ein KV ohne SR hat das Recht zu erfahren WO sein Kind wohnt, aslo ebenso dein Ex auch, vielleicht wusste ers einfach nicht und da er auch Anspruch aufs Besuchsrecht hat könnte ich mir vorstellen dass es nicht rechtens ist bzw er gute chancen vor gericht hat wenn ers drauf ankommen lässt wegen behinderung des ugr

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Re: Vallie

Antwort von Anjaunddavid am 16.05.2011, 20:11 Uhr

Der Streit ist heute genau ein Jahr her (nee gestern wars), da kann man auch mal begraben.
Den Streit meine ich
Vallie hat schon recht, ich habe auch das alleinige SR für meine Jüngste und könnte mit ihr dahin, wo ich will-mache ich aber nicht.

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Re: Ach so, es ist klar, daß sie ausziehen muß?

Antwort von vallie am 16.05.2011, 20:12 Uhr

ja, sie muß raus, allein kann sie das haus auch gar nicht halten, darf sie nicht, steht nicht im grundbuch etc. auch die eltern haben da noch die hand drauf, schenkungsvertrag, du verstehst.

sie braucht einfach einen guten anwalt, das wird sicher sehr komplex.

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OK, ich hatte ABR gelesen...

Antwort von Ralph am 16.05.2011, 20:12 Uhr

... bei ASR sieht es etwas anders aus, da gebe ich Dir recht. Allerdings auch nur vordergründig, denn es dürfte seit Jahresbeginn eine Formalsache sein bei einem kümmenrden Vater, das GSR im Schnelldurchlauf zu bekommen. Insofern ist sie absolut nicht auf der sicheren Seite.

Anders sieht es aus, wenn ein bisher völlig im Hintergrund gebliebener Vater auf einmal den ganz großen Auftritt hinlegt. Das wurde hier aber völlig anders beschrieben.

Die sichere Automatik, als Inhaber des ASR bei kümmernden Elternteil schalten und walten zu können, wie man will, gehört der Vergangenheit an. Zumindest kann man schnell Schiffbruch erleiden. Wer das in seiner Strategie nicht berücksichtigt, handelt kurzsichtig.

Ralph

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Re: Vallie-hab mal quer gelesen bei nb

Antwort von vallie am 16.05.2011, 20:16 Uhr

das hab ich ja schon alles hinter mir. da hat kein hahn danach gekräht, zumal er ja bewiesenermaßen jeglichen kontakt abgelehnt hat.
du siehst: man muß immer unterscheiden, bzw jeder fall ist anders.

ich bin auch nie großräumig umgezogen, aber trotzdem laut schreckschraube hätte er zustimmen müssen.
btw nicht mal im jugendamt wußte man, daß er auch einer namenserteilung NICHT zustimmen muß. das wollte er mir nämlich anhängen.

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Re: Vallie

Antwort von angry.me am 16.05.2011, 20:55 Uhr

Ich finde es auch nicht unerheblich ob GSR oder ASR. Ex 1 hatte in meinem Fall übrigens auch noch kein SR als ich ging. Das war wesentlich! Seit Herbst letzten Jahres hat er nun GSR und auch ein Mitbestimmungsrecht, wo wir wann hinziehen! (Das ist schriftlich im Urteil niedergelegt, da er da besonders viel Wert drauf gelegt hat...)

Anja: Stimmt. Der Zwischenfall ist verjährt.

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uuuuaaaah Ralph...

Antwort von angry.me am 16.05.2011, 21:05 Uhr

Der Terminus "Kontinuitätsprinzip" löst bei mir aus verständlichen Gründen immer noch eine Art Brechreizreflex aus...
Aber mit Deinem Beitrag hast Du leider Recht...

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von noname34 21.09.2008

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Stichwort: bei Trennung

Weils so schön ist : Umzug ;O)

Hallo! Ich hab evt auch ein Umzugsproblem. Demnächst treffe ich michmit meinem Vermieter,um einen neuen Mietvertrag auszufüllen ( auf MEINEN Namen). Da die Miete aber sehr hoch angesetzt ist,möchte ich über die Kaltmiete verhandeln. Ebenso sind einige Reparaturen am ...

von Sif 29.04.2011

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Stichwort: Umzug

Was muss man bei einer Trennung alles beachten?

Hallihallo, ich habe eine gute Freundin, die sich von ihrem Mann trennen möchte. Die beiden haben zwei Söhne im Kleinkindalter. Die Beziehung funktioniert nicht mehr. Aus Angst davor, sich doch wieder belatschern zu lassen, möchte sie gerne mit den Söhnen das Haus ...

von sun1024 02.04.2011

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Stichwort: bei Trennung

jemand Erfahrung mit Umzug + Weiterzahlung von Geldern vom Amt?

Moin, habe mich überall ordnungsgemäß ab- und umgemeldet, auch beim Arbeitsamt. Alles schick und laut Berlin dürfte die Weiterführung der Zahlung (eine Hälfte Muc, eine Hälfte Berlin, ab April Berlin) kein Problem darstellen, da ich ja rechtzeitig kam. Heute ist der 1.4. - ich ...

von Suka73 01.04.2011

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Stichwort: Umzug

Sooo kurzer update nach Umzug

wir sind nun endlich alleine :) der papa kam schon 3 mal vorbei... jedesmal gabs theater..ich wurd beleidigt und zum teil bedroht... der termin für die beistandschaft ist morgen.. dann wird eine eingerichtet... danach muss ich zur unterhalsvorschusskasse was ...

von crazysunshine 29.03.2011

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Stichwort: Umzug

umzugshilfe

hallo, hab eine frage ich bin 21j alt bin verheiratet hab ein soh 1j 7monate alt ,lebe von hartz 4, mein mann ist azubi grade, wollen in 2 monate umziehen weil unsre wohnug mit schimmel ist . habe aber das geld für ein umzug nicht. die matrazen sind mit schimmel geworden ...

von san-dini 23.03.2011

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Stichwort: Umzug

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