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Geschrieben von 32+4 am 15.05.2011, 16:14 Uhr

wie sehr muß ich vermitteln?

seit der EA vom 02.05. hat sich der KV gar nicht mehr von selber gemeldet (sonst mir gegenüber täglich telefonterror).

da der begleitete umgang noch dauert und die kids mit 5 und fast 8 noch klein sind, überlege ich, wie sehr ich den vater präsent halten soll.

(wobei dieser vor gericht mit 2 aussagen sehr deutlich für alle machte, daß ihn die kids nicht interessieren..diese ja auch mitschuld an seinem alkoholproblem seien )

vorgestern fragte ich maxi, ob er papa denn mal etwas schreiben möchte oder ihn anrufen will.
schweigen
verstecken
angst

mußte ihm dann sagen, daß der papa nicht herkommt! erst dann meinte maxi, er kann ihm ja mal eine sms schreiben.

tja,was soll ich machen?
überall erzählen sie rum, daß sie es jetzt viel besser finden.. auf nachfrage würden sie den papa nicht vermissen und sie erzählen sonst auch nicht von ihm.

einfach so lassen und abwarten? oder doch zwischendurch den vater erwähnen?

 
9 Antworten:

Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 15.05.2011, 16:24 Uhr

Wenn deine Kinder dermaßen verängstigt sind, wäre ich erstmal zurückhaltend. Sie scheinen ja regelrecht traumatisiert zu sein.
Dann kannst du immer noch abwarten, ob das Thema von selbst angesprochen wird.

Vielleicht solltest du aber nochmal klar stellen, dass der Vater ganz SICHER nicht bei euch auftauchen wird. Um deinen Kindern diese Sicherheit deutlich zu veranschaulichen.

LG
S

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von junior_mama am 15.05.2011, 16:26 Uhr

hallo.
ich würd den kids zeit lassen. vielleicht ab und zu mal nachfragen ob sie ihm gerne etwas schreiben, malen, etc. wollen. aber sonst würde ich es lassen. vor allem auch weil ER nicht zu seinen kindern steht und sie selber sagen, dass es viel besser ist OHNE ihn.
ich denke deine kinder können sehr gut damit umgehen und du kannst ihnen ja auch sagen, dass sie auch gerne selber sagen können wann sie dem papa was schreiben, ... möchten. so lastet auch kein Druck auf den KIds.

Alles Gute!!!!
P.

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von taram am 15.05.2011, 16:27 Uhr

Du weißt, dass du verpflichtest bist, wohlwollend über den Papa zu sprechen. Ich könnte deine Ambitionen verstehen - weil du wütend usw. bist - ihn nicht zu erwähnen. AAAAAAber, der Tag des begleiteten Umgangs wird kommen und du machst es den Kindern leichter, wenn sie ihn nicht "vergessen" und dann vor ihm stehen -müssen und mit ihm auskommen -müssen.
Somit würde ich ihn immer ganz nebenbei erwähnen. So aus der Situation heraus, das habt ihr auch schon mal mit Papa gemacht, oder so ähnlich - hoffe, du weißt wie es gemeint ist.

Zitat:
vorgestern fragte ich maxi, ob er papa denn mal etwas schreiben möchte oder ihn anrufen will.
schweigen
verstecken
angst
Ende

Es ist schrecklich, was so alles zum Wohle des Kindes passiert, ich wünsche euch viel viel Kraft. Vielleicht hält der KV ja den begleiteten gar nicht durch.

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von 32+4 am 15.05.2011, 16:35 Uhr

Vielleicht hält der KV ja den begleiteten gar nicht durch.


das hat das frauenhaus auch gesagt

ich bin zwiegespalten.. bin ja für umgang, aber der KV muß keine auflagen erfüllen. ob er nüchtern ist, liegt im ermessen des begleiteten umgangs

und was, wenn er sich 4mal zusammenreißt? darf er dann normal umgang haben?
fakt ist momentan, daß die kids auf gar keinen fall zum papa möchten! nur,wenn jemand auf sie aufpaßt (haben beide vorm richter gesagt)
sobald man den papa erwähnt, werden beide ganz still
habe ja auch nichtmal die ahnung,wo sich der KV zur zeit aufhält.

"seit ich meine kinder nicht mehr abends ins bett bringen muß, habe ich mehr zeit zum nachdenken und trinke deshalb weniger"
vor gericht

war bislang immer positiv, auf elternebene eben gegenüber den jungs. aber das ist gerade auch für mich sehr schwierig einzuschätzen, was "richtiger" wäre

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von taram am 15.05.2011, 16:48 Uhr

Was hat der Richter denn zu der Äußerung mit dem aufpassen gesagt? Oder wurde es nicht ernst genommen?
Die Gelder sind knapp, wenn KV sich gut benimmt, darf er sehr schnell alleine Umgang haben.
Unser KV musste auch keine Nachweise erbringen, vor allem, konnte er auch mal nüchtern sein, wenn es wichtig war. Sein Spruch vor Gericht, neue Frau, wohne jetzt auf dem Land und trinke nur noch mäßig.
Ich dachte echt ich fall vom Glauben ab.
Du musst einfach über deinen Schatten springen und den KV positiv in euer Leben einbinden.
Was sagt das JA dazu, dass die kids verängstigt sind?

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von 32+4 am 15.05.2011, 16:55 Uhr

ich habe keinen schatten zum springen

stand doch da, bin seit jahren auf elternebene

das JA hat noch vorm gerichtstermin gesagt, daß der KV auf gar keinen fall normalen umgang haben darf und wenn es nach dem JA geht, dann muß der KV eine therapie machen.

sowas darf das gericht ja nicht verlangen

schauen wir mal

kann mir schlecht vorstellen, daß das vielleicht sehr schnell wieder zum normalen umgang kommt. es gab ja die anzeige wegen kindeswohlgefährdung gegen den KV von anderen stellen.
dem gericht ist bekannt, daß der KV alkoholisiert (fast 1 kasten astra) seine kinder umherfährt und der gerichtsvollzieher (leider ein sehr guter freund des KV) sah den KV wegfahren nach dem trinken.

umgang fängt mit 2 stunden an

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von taram am 15.05.2011, 17:23 Uhr

Puh, 2 Stunden - wo findet denn der Umgang statt? Wir waren da in so einer extra Einrichtung. Alles sehr kahl, wenig Spielzeug und es saß jemand in der Ecke und beobachtete. Und das halten die Väter meistens nicht durch.
Naja, ich kann mir vorstellen, dass deine Elternebene ja auch etwas bröckeln muss, wenn du die Reaktion deiner Kinder siehst und dazu gezungen wirst, sie ihm zu überlassen. Daher sagte ich - über deinen Schatten springen.

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von 32+4 am 15.05.2011, 18:01 Uhr

scheinbar irgendwo hier


der verfahrensbeistand der kinder hat vor gericht gesagt, er könne ja dann dem umgang begleiten.

muß ich an dieser stelle erwähnen, daß der beistand befangen ist? grummel

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Re: wie sehr muß ich vermitteln?

Antwort von susafi am 15.05.2011, 20:51 Uhr

nee, auf keinen Fall ständig über ihn reden... wenn sie fragen ok... aber ansonsten geniese doch diese Ruhe

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