Geschrieben von Dreierbande am 15.05.2011, 15:40 Uhr |
Belege für die Arge?
Was bedeutet im Schreiben bei Ablauf des Bewilligungszeitraums:
...Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenenden Belegen nachweisen....
Ich hab jetzt über Miete, Unterhalt und Kindergeld jeweils die einzelnen Posten per Onlinebanking ausgedruckt seit 1/2011 bis dato und dann den Kontoauszug von 1.-15.5.2011, das müßte doch reichen oder ist damit was ganz anderes gemeint? Ich hatte das noch nie drunter stehn in diesen Schreiben.
Re: Belege für die Arge?
Antwort von Sienna221 am 15.05.2011, 16:00 Uhr
ja reicht-mache das auch immer so. kopien oder ausgedrucktes einreichen und fertig.
Re: Belege für die Arge?
Antwort von mf4 am 15.05.2011, 16:26 Uhr
Ich hoffe du hast nicht die Posten kopiert vom Online_banking, denn als Nachweis bruachst du Kopien der Bankauszüge.
Re:
Antwort von Dreierbande am 15.05.2011, 17:49 Uhr
Ich hab und kriege keine Bankauszüge, ich hab ein reines Online-Konto mit der Möglichkeit, am Cash-Pool-Automat Geld zu bekommen. Ich drucke meine Kontoauszüge von zu Hause aus - die Möglichkeit besteht bei dem Online-Konto, und das hab ich gemacht.
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