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Geschrieben von Dreierbande am 15.05.2011, 15:40 Uhr

Belege für die Arge?

Was bedeutet im Schreiben bei Ablauf des Bewilligungszeitraums:

...Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenenden Belegen nachweisen....


Ich hab jetzt über Miete, Unterhalt und Kindergeld jeweils die einzelnen Posten per Onlinebanking ausgedruckt seit 1/2011 bis dato und dann den Kontoauszug von 1.-15.5.2011, das müßte doch reichen oder ist damit was ganz anderes gemeint? Ich hatte das noch nie drunter stehn in diesen Schreiben.

 
3 Antworten:

Re: Belege für die Arge?

Antwort von Sienna221 am 15.05.2011, 16:00 Uhr

ja reicht-mache das auch immer so. kopien oder ausgedrucktes einreichen und fertig.

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Re: Belege für die Arge?

Antwort von mf4 am 15.05.2011, 16:26 Uhr

Ich hoffe du hast nicht die Posten kopiert vom Online_banking, denn als Nachweis bruachst du Kopien der Bankauszüge.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 15.05.2011, 17:49 Uhr

Ich hab und kriege keine Bankauszüge, ich hab ein reines Online-Konto mit der Möglichkeit, am Cash-Pool-Automat Geld zu bekommen. Ich drucke meine Kontoauszüge von zu Hause aus - die Möglichkeit besteht bei dem Online-Konto, und das hab ich gemacht.

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