Geschrieben von Dreierbande am 15.05.2011, 15:40 Uhr |
Belege für die Arge?
Was bedeutet im Schreiben bei Ablauf des Bewilligungszeitraums:
...Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenenden Belegen nachweisen....
Ich hab jetzt über Miete, Unterhalt und Kindergeld jeweils die einzelnen Posten per Onlinebanking ausgedruckt seit 1/2011 bis dato und dann den Kontoauszug von 1.-15.5.2011, das müßte doch reichen oder ist damit was ganz anderes gemeint? Ich hatte das noch nie drunter stehn in diesen Schreiben.
- Belege für die Arge? - Dreierbande 15.05.11, 15:40
- Re: Belege für die Arge? - Sienna221 15.05.11, 16:00
- Re: Belege für die Arge? - mf4 15.05.11, 16:26
- Re: - Dreierbande 15.05.11, 17:49
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Man kann doch aber auch sagen...
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Hallo zusammen