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von angry.me  am 01.04.2016, 17:02 Uhr

Fahrtkosten KV

Hallo,
Ich habe mich eben übelst mit dem KV von Kind No.1 gestritten,
Es ging darum,ob er Zugfahrtkosten zum Umgang übernimmt oder nicht. Ich fahre grundsätzlich IMMER beide Wege,nur ganz manchmal klappt es beruflich nicht und dann muss das Kind mit dem Zug fahren,da der Vater sich weigert, zu fahren.
Sehen will er das Kind natürlich trotzdem.
Bislang war die Regelung so, dass der KV die (seltenen) Zugfahrten übernommen hat, über Ostern waren es dann insgesamt drei Fahrten, weil Papa das Kind ins Kino mitnehmen wollte. KV weigert sich jetzt, die Kosten zu übernehmen...
Begründung: "Kind bekommt Taschengeld und soll die Fahrten davon zahlen"
Damit meint er das Taschengeld, das er dem Kind zahlt.
Krux: Kind will mir nun natürlich sein hart verdientes Taschengeld nicht geben, weil es mit ihm so auch vorher nicht vereinbart war und nun sitze ich auf den Kosten.
Nun meine Frage:
Weiß einer, ob es zu den Fahrtkosten für den Umgang eine verbindliche Regelung gibt? Vielleicht Urteile?
Gehe ich recht in der Annahme, dass der KV kein Taschengeld zahlen MUSS, da er bereits ja Unterhalt zahlt????
Problematisch ist, dass ich halt befürchte, dass der Vater das Taschengeld streicht, wenn ich es darauf ankommen lasse.
Und er hat schon angedeutet, dass er wenig Wert darauf legt, dass das Kind zu ihm fährt, wenn ICH die Zugkosten künftig nicht übernehme (fahren tue ich ja sonst immer schon)
Vielen Dank
angry***

 
7 Antworten:

Re: Fahrtkosten KV

Antwort von Fru am 01.04.2016, 17:57 Uhr

Ich kenn das nur so, dass der Umgangsberechtigte die Wege bestreiten muss, auch finanziell.

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Re: Fahrtkosten KV

Antwort von Pamo am 01.04.2016, 18:11 Uhr

Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs, er muss die Zeit und das Geld aufbringen. Nicht du, nicht das Kind. Zum Taschengeld weiß ich nichts zu sagen. Möglicherweise kann er das Taschengeld streichen, aber die Zugtickets muss er kaufen, streckst du das etwa vor? Lass das bleiben...

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Re: Fahrtkosten KV

Antwort von angry.me am 01.04.2016, 18:20 Uhr

Ja, ich habe die letzten drei Fahrten vorgestreckt und jetzt halt gesagt, dass ich jetzt nichts mehr vorstrecken solange ich das Geld nicht zurück habe und dass es nicht meine Sache ist, wie das Kind jetzt künftig zum Vater kommt. Mir war nur nicht klar, ob ich dafür eine Rechtsgrundlage habe. Sehr gemein finde ich jetzt halt, dass der Vater nun darauf besteht, dass das Kind mir das Geld jetzt aus dem Taschengeld zurück gibt. Damit stehe ich ja jetzt als Arsch da.und das Kind auch, er schiebt es quasi einfach weiter.

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Im Prinzip muss der KV sich um Tickets ect. kümmern....aber....

Antwort von Limayaya am 01.04.2016, 18:21 Uhr

...es das ist kein Gesetz....

Generell gilt: derjenige, der Abstand schafft, muss dafür sorgen, dass der Umgang stattfinden kann.

Sprich: solltest DU mit Kind weg gezogen sein (und dadurch die Entfernung geschaffen), musst du auch daür sorgen, dass das Kind zum Umgang gelangen kann. Falls der Vater weg gezogen ist, umgekehrt.

Aber auch da gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Falls z. B. der Vater keine Möglichkeit hat, das Kind zu holen, du aber Zeit und Auto hast.....Das sind aber dann Regelungen, die wirklich vereinbart werden müssen, ggf. eben mit JA oder Amtsgericht. Da du ja bisher bereitwillig die Fahrten übernommen hast, könnte sein, dass daraus ein Art Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.

Der KV muss übrigends dem Kind kein Taschengeld zahlen. Seinen Anteil daran hat er quasi bereits über den Unterhalt erledigt. Ob er allerdings freiwillig bezahltes Taschengeld rückverlangen kann, bzw. verlangen kann, dass es für Zugtickets eingesetzt werden muss, bezweifle ich.

Aber er kann natürlich zukünftig dem Kind Geld in die Hand drücken, mit der klaren Aussage, dass es bei dir abzuliefern ist für das nächste Zugticket. Und wenn euer KV so drauf ist, wie unserer, wird er die Gelegenheit nutzen, um gegen die böse Mama zu stänkern, die völlig unrealistische Forderungen an den KV hat, sodass er leider keinen finanziellen Möglichkeiten mehr hat, um auch noch Taschengeld zu bezahlen......

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Re: Fahrtkosten KV

Antwort von Pamo am 01.04.2016, 18:26 Uhr

Das ist fiese Quittung dafür, dass du vorgestreckt hast. Du kannst natürlich den Ex schriftlich auffordern, dir das zu erstatten, aber ich würde nicht mit Erfolg rechnen. Schreib das Geld ab und überlass das Thema Fahrkarte zukünftig dem Verantwortlichen. Und die Aufforderung, das Kind jetzt anzuschnorren würde ich kommentarlos ignorieren - unmöglich!

Klar gibts Fälle wo der betreuende Elternteil für die Fahrtkosten zuständig ist, aber das sind Ausnahmen und ich täte es nur auf Gerichtsurteil.

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Re: Im Prinzip muss der KV sich um Tickets ect. kümmern....aber....

Antwort von mf4 am 01.04.2016, 19:17 Uhr

Das ist doch eh alles Käse was er müsste oder nicht... ob er es macht steht doch auf einem anderen Blatt. Hier gibts weder Unterhalt noch Taschengeld undkann sich auch nicht leisten neue Trolleys zu kaufen, die die Kinder ausschließlich für Umgang benötigen.
Was soll Frau dann machen?

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Also....

Antwort von angry.me am 01.04.2016, 19:18 Uhr

Wir haben nie zusammen gelebt, er hat mich in der Schwangerschaft sitzen lassen. Aus dem Ort bin ich wegen Unzumutbarkeit der Nähe zu Ex 2 weggezogen, aber wie gesagt, ist das nur peripher relevant, da ich eigentlich nur "zurück" gezogen bin (ich habe in der Stadt hier schon mal mit dem Kind gewohnt, bevor ich meinen Ex 2 kennen gelernt habe und danach halt wieder dort hin).
Ich schätze ihn mehr so ein, dass er künftig das Taschengeld streicht und dafür die Fahrten direkt zahlt.
Er verdient das Doppelte von dem, was ich monatlich habe, und lässt trotzdem nichts unversucht, zu "sparen"

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