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Geschrieben von Joni76 am 10.09.2011, 14:55 Uhr

Doppelter Ärger mit der ARGE

1. Ärger: Hab heute einen Anruf von meiner Vermieterin gekriegt, dass die Miete nicht eingegangen ist Ich hatte extra bei meiner SB angerufen und alles erklärt und den AV vorgelegt usw. Sie meinte noch, dass die Zahlungen erstmal normal weiterlaufen, bis ich den ersten Lohn auf dem Konto habe. Also ich (Zitat)...muss nix machen und alles ist geregelt und wenn die ARGE was von mir will, dann meldet sie sich...aha klappt ja supi. Warum ist da jetzt nix überwiesen worden? Hab noch kein Geldeingang auf meinem Konto.

2. Ärger: Die ARGE hat den AV abgelehnt bzw nicht genehmigt. Mein Chef kriegt ja eine Förderung für mich und die Probezeit war ihnen zu kurz. Wir mussten jetzt einen neuen AV machen mit einer 8-monatigen Probezeit (!!). Mein Chef rotiert eh schon und arbeitet 6 Tage in der Woche und dann komen die mit so einem Kram
Was geht die das überhaupt an?

Mann bin echt sauer...

 
5 Antworten:

Re: Doppelter Ärger mit der ARGE

Antwort von taram am 10.09.2011, 15:03 Uhr

Man muss ein Darlehen beantragen, damit im ersten Arbeitsmonat noch Geld von der Arge kommt - hoffe, du hast das schriftlich gemacht?

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Taram

Antwort von Joni76 am 10.09.2011, 15:13 Uhr

Das ist mir neu.
Hab nichts beantragt und hat mir keiner was gesagt....Ich dachte, dass die Zahlungen einfach weiterlaufen, bis ich den ersten Lohn auf dem Konto habe. Ich hab nämlich mein ALGII ganz normal auf dem Konto gehabt darum bin ich davon ausgegangen, dass auch die Miete überwiesen wurde.

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Re:

Antwort von taram am 10.09.2011, 15:24 Uhr

Normalerweise eben schriftlich ein Darlehen- Dann würde ich mal vorsprechen oder anrufen, vielleicht hat die Miete ja ein Umweg genommen. Du wirst dann ganz schnell vom Hauptzollamt Post bekommen, dahin musst du dieses Darlehen zurück zahlen. Hier in Berlin haben die sich jahrelang mit echt super kleinen Raten zufrieden gegeben, jetzt wollen sie am liebsten alles in 2 Raten, ansonsten 10% monatlich des Darlehens. Liegt man aber unter der Pfändungsgrenze, bräuchte man theoretisch erstmal nichts zahlen.

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Re: Doppelter Ärger mit der ARGE

Antwort von shinead am 10.09.2011, 22:29 Uhr

8 Monate Probezeit? Ist es nicht so, dass die Probezeit maximal 6 Monate dauern darf?
Auch die Arge darf das BGB nicht einfach außer Kraft setzen...

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Probezeit

Antwort von Möhrchen am 11.09.2011, 11:15 Uhr

Vor allem versteh ich nicht, was die ARGE davon hat?! Die sind doch daran interessiert, die Leute möglichst schnell in eine unbefristete Stelle zu bringen?! Ich habe ja (nur) ALG1 bekommen...die haben meinen Vertrag gar nicht gesehen...warum auch? Die Befristung habe ich angegeben, das muß sein, aber hier handelt es sich doch um einen unbefristeten Vertrag...

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