Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.01.2013, 20:12 Uhr

Die Rechnung ist einfach...

Wenn Du einen 450,- € Job hast (ehem. 400,- €-Job), dann verhält es sich so, wie Du gerechnet hast. Diese Freibeträge errechnen sich aber beim SGB II aus dem Brutto, und da bei einem Minijob das Brutto = Netto ist, bleibt die Rechnung gleich.
Anders beim sozialversicherungspflichtigen Job. Verdienst Du beispielsweise 400,- € brutto und 300,- € netto, dann bleiben von den 300,- € netto trotzdem 160,- €, berechnet auf Basis der 400,- €, anrechnungsfrei. Das ist auch der Grund, weshalb bei diesen Jobs ein Kontoauszug für die Berechnung nicht ausreicht... es fehlt der Bruttobetrag zur korrekten Ermittlung des Freibetrages. Dieser würde zu niedrig ausfallen, wenn man das überwiesene Netto zugrunde legen würde.

Viele Grüße
Snoopy

 
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