Für alleinerziehende Eltern

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von Fröschli  am 22.03.2011, 20:28 Uhr

das wird grade geprüft

laut Beistandschaft. Also ob seine Frau soviel verdient, dass der Taschengeldparagraf (das google ich gleich) greift. Allerdings stehen die Chancen schlecht. Kann mir nicht vorstellen, dass sie viel verdient. Bzw, das sie überhaupt arbeitet, der letzte Stand war, dass im Aug 10 ein Baby kommt. Vermute die sitzen beide zu Haus.
Aber ich kann mich ja auch irren. Sie ist noch sehr jung, von daher wird ihr Verdienst vermutlich nur den Eigenbedarf decken, wenn überhaupt.

Bei seinen Eltern ist nichts zu holen und es gibt ja noch mehr Kinder, wenn ich nicht irre fünf Kinder mit fünf Frauen in sieben Jahren.
Der kann was, oder?

Von daher, ist Unterhalt utopisch, auch wenn meiner der erste war.

 
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