Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 25.05.2017, 10:10 Uhr

das sgb2 gilt weiterhin in allen bundeslaendern

Ebenfalls in den fachlichen hinweisen der BA nachzulesen, erst ab 3, wenn betreuung vorhanden.

Falls jemand unter 3 zum job gezwungen wurde, dann nur, weil ein sb sich nicht ans sgb gehalten hat. Und ein HE unwissend ist.

Der allgemeine rechtsanspruch betreuungsplatz hebelt das sgb2 nicht aus.

Anders sieht es aus, wenn jemand freiwillig das u3 - kind in betreuung schickt. DANN kann auch gearbeitet werden.

 
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