Geschrieben von 32+4 am 25.05.2017, 10:10 Uhr |
das sgb2 gilt weiterhin in allen bundeslaendern
Ebenfalls in den fachlichen hinweisen der BA nachzulesen, erst ab 3, wenn betreuung vorhanden.
Falls jemand unter 3 zum job gezwungen wurde, dann nur, weil ein sb sich nicht ans sgb gehalten hat. Und ein HE unwissend ist.
Der allgemeine rechtsanspruch betreuungsplatz hebelt das sgb2 nicht aus.
Anders sieht es aus, wenn jemand freiwillig das u3 - kind in betreuung schickt. DANN kann auch gearbeitet werden.
- Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 23.05.17, 17:29
- Re: Kennt sich jemand aus? - Fru 23.05.17, 17:43
- Re: Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 23.05.17, 18:02
- Re: Kennt sich jemand aus? - Port 23.05.17, 23:25
- Re: Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 24.05.17, 7:02
- das sgb2 gilt weiterhin in allen bundeslaendern - 32+4 25.05.17, 10:10
- Re: Kennt sich jemand aus? - mf4 25.05.17, 8:15
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