Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 25.05.2017, 8:15 Uhr

Kennt sich jemand aus?

Die Notwendigkeit des Umzuges erklärst du beim jetzigen JC.
Da diese gegeben ist wird es da keine Probleme geben.
Mit dem Wohnungsangebot der neuen Wohnung kannst du beim neuen JC vorsprechen und dort sagt man dir, ob das okay ist.

 
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