Geschrieben von mf4 am 25.05.2017, 8:15 Uhr |
Kennt sich jemand aus?
Die Notwendigkeit des Umzuges erklärst du beim jetzigen JC.
Da diese gegeben ist wird es da keine Probleme geben.
Mit dem Wohnungsangebot der neuen Wohnung kannst du beim neuen JC vorsprechen und dort sagt man dir, ob das okay ist.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 23.05.17, 17:29
- Re: Kennt sich jemand aus? - Fru 23.05.17, 17:43
- Re: Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 23.05.17, 18:02
- Re: Kennt sich jemand aus? - Port 23.05.17, 23:25
- Re: Kennt sich jemand aus? - Miaa1234 24.05.17, 7:02
- das sgb2 gilt weiterhin in allen bundeslaendern - 32+4 25.05.17, 10:10
- Re: Kennt sich jemand aus? - mf4 25.05.17, 8:15
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