Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 31.07.2012, 15:00 Uhr

cool, wo ist der Rest?

Also: Alleiniges SR: Umzug mit Argumenten bekannt geben.

Bei gemeinsamen SR: Umzug genehmigen lassen. Dann muss der Vater die Ummeldung, die KiGaAnmeldung und die Schulanmeldung mit unterschreiben (zumindest dann, wenn die Stellen das dt. Recht nicht mit Füßen treten.

 
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