Geschrieben von shinead am 31.07.2012, 15:00 Uhr |
cool, wo ist der Rest?
Also: Alleiniges SR: Umzug mit Argumenten bekannt geben.
Bei gemeinsamen SR: Umzug genehmigen lassen. Dann muss der Vater die Ummeldung, die KiGaAnmeldung und die Schulanmeldung mit unterschreiben (zumindest dann, wenn die Stellen das dt. Recht nicht mit Füßen treten.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Umzug?? - Glücksbärchi89 31.07.12, 14:34
- Ich denke nicht ... - chartinael 31.07.12, 14:58
- Hast Du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht? - shinead 31.07.12, 14:58
- cool, wo ist der Rest? - shinead 31.07.12, 15:00
- Re: cool, wo ist der Rest? - Glücksbärchi89 31.07.12, 15:09
- Re: cool, wo ist der Rest? - mf4 31.07.12, 16:10
- Re: cool, wo ist der Rest? - Glücksbärchi89 31.07.12, 15:09
- cool, wo ist der Rest? - shinead 31.07.12, 15:00
- Mich mal ranhänge an die Frage - MamavonLucas 31.07.12, 15:07
- Re: Umzug?? - Glücksbärchi89 31.07.12, 16:17
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mein wohl erstmal letzter Abend hier - um diese Uhrzeit
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Was bezahlt ihr für die Tagesmutter????
ICH WOLLTE SCHON immer mal...
Frage zu vorteilen alleinerziehender....von unten hochhol v.a. steuerklasse...
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