Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Thelmalouise am 27.03.2012, 22:24 Uhr

Brauche mal Rat!!!

Ich sehe das etwas anders und würde nicht zum JA gehen.
Die Mutter gibt das Kind freiwillig her.
Wen dem so ist, wie Du es schreibst, dann ist dieses auch zum Wohle des Kindes.

Sie soll einfach aufsetzen, dass sie ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einräumt.
Da das ein Gericht beschließen muss, beantragt er das dann einfach,
Dann bestätigt sie das nocheinmal und fertig.

Ohne Stress, ohne Spielchen, einfach ganz friedlich.

Unterhalt etc. würde ich gar nicht erwähnen, denn den wird sie dann von ihm auch nicht mehr bekommen, was sie aktuell vielleicht gar nicht bedenkt.

Das Kind ummelden kann er auch selbst, er hat GSR und es interessiert da eigentlich auch keinen die 2. Unterschrift, ich habe das mehrmals so erlebt.
Mit der Ummeldebestätigung kann er dann bei seiner Kindergeldstelle anrufen und das Kindergeld ummelden. Bekommt dann ein Formular.

Wenn das mit dem ABR durch ist, dann ist die Sache recht sicher und DANN würde ich versucchen einen guten Umgangsplan zu entwickeln, damit die Bindung zur Mutter bestehen bleibt.
Vielleicht ist der Umgang besser, wenn sie sich dann nur ab und an sehen.
Und wenn das mit der Mutter nicht klappt, DANN würde ich das Jugendamt einschalten.

Solange man sich einig ist, und friedlich miteinander umgeht braucht es kein Jugendamt.

Und bevor die sie über all die Konsequenzen aufklären und das Wohl des Kindes dann vielleicht in den Hintergrund rutscht, so würde ich es auf alle Fälle vermeiden wollen.

Alles alles Gute für Deinen Freund und dass sein Kind dann endlich glücklich werden darf, geliebt wird, aber auch die Mama weiterhin im Leben haben darf und von ihr dann mehr Liebe erfährt als bisher.

 
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