Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 17.02.2013, 19:54 Uhr

Bräuche Hilfe - Trennung....

Hallo,

bis zur Scheidung bekommst Du vermutlich Unterhalt für die Kinder und Trennungsunterhalt für Dich.

Nach der Scheidung bekommst Du weiter Unterhalt für die Kinder, Deinen Unterhalt musst Du Dir selber verdienen, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das kleinste Kind dann über 3 Jahre alt ist und keines der Kinder vermehrt pflegebedürftig ist, so dass einer Arbeitsaufnahme von Dir nichts im Weg steht.

Geh zum Anwalt mit Verdienstbescheinigung Deines Mannes, der kann Dir alles ausrechnen. Da Du im Moment kein eigenes Einkommen hast, bekommst Du vermutlich einen kostenlosen Beratungsschein.

Liebe Grüße

 
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