Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 29.10.2013, 16:20 Uhr

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Du musst im Fall der Fälle natürlich erst einmal klären, wie viel Geld Du zur Verfügung hast.

Den Kindesunterhalt kannst Du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle
In der letzten Tabelle unter "Nach Abzug Kindergeld, erstes, zweites Kind".
Der Wert stimmt ggf. nicht so ganz, da der Vater natürlich auch Werbungskosten berücksichtigen kann.

Trennungsunterhalt steht Dir natürlich zu. Von der Trennung bis zum folgenden 31.12. wäre das noch nach der alten Lohnsteuerklasse berechnet (genauso wie der Kindesunterhalt). Ab dem 01.01. der der Trennung folgt, muss Dein Mann in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln. Er bekommt dann weniger Netto und das wirkt sich natürlich auf jeden zu zahlenden Unterhalt aus.

Wenn Du weißt, wie viel Geld Dir an Kindes- und Trennungsunterhalt zusteht, muss man prüfen ob ggf. Wohngeld ausreicht oder ob Du tatsächlich Hartz 4 beantragen musst.

Bezüglich der Wohnung kannst Du Dich hier orientieren:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html da steht eigentlich zu jedem Ort in Deutschland die entsprechenden Richtlinien drin.

 
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