Geschrieben von Hannah80 am 08.01.2014, 9:48 Uhr |
Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
Ich war nur ein jahr in Elternzeit, für die Zeit hat mir der Differenzbetrag Elterngeld und ehemaliges Einkommen zugestanden. Vom Elterngeld sind übrigens nochmal 300€ anrechnungsfrei. Der KV war auch bei mir leistungsfähig, wir haben uns aber auf ca. die Hälfte der Summe geeinigt. Mir hat das Geld auch gereicht. Er hatte sich auch tierisch aufgeregt das der Mindestbetrag vom Elterngeld nicht als Einkommen gerechnet wird und ehrlich gesagt fand ichs auch etwas unfair und deswegen habe ich zu meinen Ungunsten drauf verzichtet. Besser stellen als voll erwerbstätig wollte ich mich auch nicht.
Jetzt gehe ich wieder arbeiten (100%) aber auch dann ist der KV noch unterhaltspflichtig der Mutter gegenüber! Das bleibt er bis das Kind 3 ist. natürlich jetzt wesentlich geringer, aber zumindest die vollen Kinderbetreuungskosten kannst Du dann auf ihn abwälzen.
- Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - jamelek 08.01.14, 9:09
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Sternenschnuppe 08.01.14, 9:14
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - kravallie 08.01.14, 9:35
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Hannah80 08.01.14, 9:48
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Dani01 08.01.14, 12:10
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - bikermouse66 08.01.14, 14:43
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