Geschrieben von Sternenschnuppe am 08.01.2014, 9:14 Uhr |
Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
Hole Dir einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt für Deine Ansprüche.
Würde ich ihm auch so sagen, willst ihn nicht ausziehen, damit alles fair berechnet wird hast Du Dir Hilfe geholt, immerhin geht es ja auch um sein Kind !
Alles was den Kindesunterhalt betrifft kannst Du kostenfrei in die Hände des JA legen.
Wohngeld etc. werden eh verlangen dass Du den Kindesunterhalt eintreibst, solange legen sie es aus, bis die Beistandschaft fertig ist.
- Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - jamelek 08.01.14, 9:09
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Sternenschnuppe 08.01.14, 9:14
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - kravallie 08.01.14, 9:35
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Hannah80 08.01.14, 9:48
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - Dani01 08.01.14, 12:10
- Re: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - bikermouse66 08.01.14, 14:43
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Ich bräuchte auch eure Hilfe - wie mache ich das nur
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Kann mir jemand helfen