Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 06.03.2014, 18:26 Uhr

Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Wichtig wäre zu wissen, wie weit Du wegziehen möchtest. Einfach so ohne Einwilligung wäre ich ziemlich vorsichtig.

Das Amt wird kein Wohngeld für eine Wohnung zahlen, in der Du noch incht wohnst. Logisch. Da spielt es auch keine Rolle ob renoviert werden muß oder nicht. Ebenso kann ich mir schlecht vorstellen, das Du Gelder für Möbel, Herd ect. bekommst, erst recht nicht, als nicht Leistungsempfänger.
Als ich mich damals getrennt habe, war ich voll H 4 Empfänger und habe keinen Cent bekommen. Man hätte mir ein Dahrlen gewärt, mehr aber auch nicht.

An Mietspiegeln ist nichts zu rütteln. Ebenso nicht an der Größe. Du wirst halt nur nicht mehr Wohngeld bekommen, als für die angemessene Wohnungsgröße. Mein Wohngeldantrag damals dauerte bis zum ersten Geldeingang sage und schreibe sechs Monate, was aber zum größten Teil an der Sachbearbeiterin lag.

Sorgerecht ist geteilt und wird auch sicher bei Dir nicht einfach so zu ändern sein, da müssen schon triftige Gründe vorliegen um dem Vater das Sorgerecht zu entziehen.

Ich zitiere Dich kurz: Da er ja kein tatsächliches Interesse hat, alleine für das Kind zu sorgen, glaube ich nicht, dass was nachkommen würde von ihm, werde ich die Ummeldung einfach durchziehen. Sofern das überhaupt geht.

Es geht nicht darum, das er kein Interesse hat, das Kind allein groß zu ziehen, Du mußt ihm bzw. den beiden den Umgang ermöglichen. Wenn Du da von Hamburg nach München ziehst mußt DU zusehen, das das Kind regelmäßig zum Vater kann. Oder er verwärt Dir den Umzug ganz. Zumindest den Umzug vom Kind, DU kannst hinziehen wo Du willst, das Kind nicht. (Deswegen die Frage nach der Entfernung)

Lieben Gruß

 
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