Für alleinerziehende Eltern

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von PitBullBerlin  am 04.03.2014, 0:22 Uhr

Welche Anträge?????

hallo zusammen
ich hab mal ne frage.
kurze Schilderung meiner Situation:
ich bin 23 jahre alt und erwarte in 3 Wochen mein erstes Kind.
der vater der kleinen wollte sie nicht und wir haben uns anfang der Schwangerschaft voneinander getrennt, allerdings nicht im guten. er möchte jetzt einen vaterschaftstest. ich wohne derzeit wieder bei meiner mutter zuhause und werde dort auch erstmal bleiben bis sich mit der kleinen alles eingespielt hat. ich hab davor befristet bearbeitet und mein vertrag läuft ende Oktober aus.
meine frage nun zu dem ganzen:
welche anträge kann ich stellen, wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?
was ich weiß:
elterngeldantrag
kindergeldantrag
unterhaltsvorschussantrag

welche anträge kann ich noch stellen, da ich ja alleinerziehend bin und bei meiner Mama wohne? habe ich noch Anspruch auf was?

 
3 Antworten:

Re: Welche Anträge?????

Antwort von Aqua-Fairy am 04.03.2014, 6:13 Uhr

Guten Morgen ,
Du kannst noch zu den Anträgen die du schon genannt hast ALG 1und 2 beantragen. Ich denke das du Mutterschaftsgeld schon beantragt hast und schon bekommst oder? Dann gibt es noch so was wie kindergeldzuschlag aber da weiß ich nicht ganz wie das läuft. Meine Situation war so ähnlich wie deine und da ich finanzt nicht viel hatte bin ich noch zum skf ( sozial und katholischer Frauen ) ( kann man auch hin wenn man nicht katholisch ist. ) Und habe mir da Hilfe geholt. Die unterstützen finanziell und auch mit Kleidung aber die ist dann halt schon gebraucht. Und wenn du ALG 2 beantragst kannst du da gleich den Zuschuss für die erstaustattung für dein Kind beantragen. Das steht dir auch zu da es dein erstes Kind ist. Musst dann halt kassenzettel und so von den gekauften Sachen vorlegen .
LG

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Re: Welche Anträge?????

Antwort von Sternenschnuppe am 04.03.2014, 7:20 Uhr

Betreuungsunterhalt vom Vater soweit er leistungsfähig ist.
Er ist auch für Dich zuständig.

Lass ihn den Test machen und bezahlen, das beschleunigt die Anerkennung wenn er danach anerkennt.

ALG1 gibt es nur wenn Du arbeiten willst und kannst.
Kindergeldzuschlag gibt es nicht wenn das Kind Vorschuss und Kindergeld bekommt.

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Re: Welche Anträge?????

Antwort von shinead am 04.03.2014, 10:24 Uhr

Geh' zum Jugendamt (am besten jetzt schon) und beantrage eine Beistandschaft für Dein Kind.

Das Jugendamt wird sich dann um die Vaterschaftsanerkennung (inkl. Test wenn notwendig) und den Unterhalt kümmern.

Wenn der Vater verdient, lohnt es sich ihn auf Leistungsfähigkeit bezüglich Betreuungsunterhalt prüfen zu lassen. Dazu brauchst Du einen Rechtsanwalt (Beratungsschein gibt es über das Amtsgericht)

Nach der Geburt sind für Dich folgende Anträge wichtig:
Elterngeld
Kindergeld
Unterhaltsvorschuss (kannst Du schon jetzt mit dem Jugendamt vorbereiten)

Ggf. wäre dann noch für dich ALG2 ein Thema, falls das Elterngeld zum Leben nicht reicht. Da Du erst mal bei Deiner Mutter wohnst, kann es sein, dass dieser Antrag erst später gestellt werden muss. Bis dahin hättest Du dann Klarheit, ob der Vater des Kindes nicht Unterhalt auch an Dich zahlen muss.

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