Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sonjaundjustin am 03.11.2009, 15:44 Uhr

auch ne ARGE oder ALG II oder überhaupt-Frage

Hallo

Da das ja bei mir leider bald aktuell wird (naja ich hoffe das die zahlreichen Bewerbungen mich noch bewahren) weiss ich schon etwas Bescheid.

Du Darfst einen 400 Euro Job machen. Allerdings nicht länger als 15 Stunden die Woche und wie Du schon angemerkt hast 165 Euro davon behalten (Obwohl ich es lieber so sehe das man zumindest etwas für seinen Lebensunterhalt sorgt )

2. Bei ergänzenden ALGII darf man glaube ich ein bissel weniger "behalten". 100 Euro u. ich glaube 20 % vom Rest (allerdings habe ich damals eine Halbtagsstelle und keinen 400 Euro Job gehabt deshalb weiss ich nicht ob es da auch 20% sind.

3. Mit dem Unterhalt das ans JUgendamt geht habe ich noch nie gehört deshalb kann ich Dir keine Auskunft dazu geben. Bei mir wurde halt der Unterhalt fürs Kind immer mit in die Berechnungen einbezogen. Ich bekam lange UVG, aber das muss mein Ex an das Jugendamt abstottern, habe ich nichts mit zu tun.
4. Solange Du alles angibst dürftest Du keinen Ärger bekommen. Wenn Du natürlich z.B. einen 1 Euro Job aufgebrummt bekommst kannst Du angehalten werden den 400 Euro Job wieder sausen zu lassen.

LG Sonja

 
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