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Geschrieben von Suka73 am 03.11.2009, 15:22 Uhr

auch ne ARGE oder ALG II oder überhaupt-Frage

Hi, mit Sicherheit hatten wir das schon. Aber ich steige ja da NULL durch.

Also ich bin ja jetzt arbeitslos seit August 09. ALG I bekomme ich, ALG II trotz Antrag immer noch nicht. Der Unterhalt vom Kindsvater, den ich ans Jugendamt abtreten mußte, damit ALG II und Unterhalt miteinander verrechnet werden können, geht inzwischen auf das Konto vom Jugendamt. Ich habe also nix. Das nur als Umriss.
Ralph, zur ARGE konnte ich die letzten zwei Tage nicht aufgrund Krankheit von Simon. Habe aber inzwischen meine SB, die Nachbar-SB angeschrieben und diverse Anrufe aufm AB hinterlassen - ohne Erfolg.

So nun folgendes: Ich habe mich - mehr oder weniger just for fun - um eine Praktikumsstelle im Medienbereich (geht ums Thema Casting) beworben, einfach, um was zu tun zu haben. Das Praktikum wird mit 400 Euro vergütet.

Dass ich davon "nur" 165 Euro oder so behalten darf, ist mir klar. Was mir nicht klar ist:

1. Bekomme ich dann trotzdem noch ALG I?
2. Bekomme ich dann, wenn das mal passiert, noch ALG II? Aber gemindert? (wir liegen hier wohl, wenns mal klappt, bei was über 300 Euro)
3. Kann der Unterhalt vom KV (250 Euro) wieder auf mein Konto gehen?
4. Bekomme ich sonst irgendwie eventuell Probleme?

LG Sue

 
2 Antworten:

Re: auch ne ARGE oder ALG II oder überhaupt-Frage

Antwort von Suka73 am 03.11.2009, 15:23 Uhr

achso - hihi... warum ich frage, die Firma hat großes Interesse an mir.

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Re: auch ne ARGE oder ALG II oder überhaupt-Frage

Antwort von sonjaundjustin am 03.11.2009, 15:44 Uhr

Hallo

Da das ja bei mir leider bald aktuell wird (naja ich hoffe das die zahlreichen Bewerbungen mich noch bewahren) weiss ich schon etwas Bescheid.

Du Darfst einen 400 Euro Job machen. Allerdings nicht länger als 15 Stunden die Woche und wie Du schon angemerkt hast 165 Euro davon behalten (Obwohl ich es lieber so sehe das man zumindest etwas für seinen Lebensunterhalt sorgt )

2. Bei ergänzenden ALGII darf man glaube ich ein bissel weniger "behalten". 100 Euro u. ich glaube 20 % vom Rest (allerdings habe ich damals eine Halbtagsstelle und keinen 400 Euro Job gehabt deshalb weiss ich nicht ob es da auch 20% sind.

3. Mit dem Unterhalt das ans JUgendamt geht habe ich noch nie gehört deshalb kann ich Dir keine Auskunft dazu geben. Bei mir wurde halt der Unterhalt fürs Kind immer mit in die Berechnungen einbezogen. Ich bekam lange UVG, aber das muss mein Ex an das Jugendamt abstottern, habe ich nichts mit zu tun.
4. Solange Du alles angibst dürftest Du keinen Ärger bekommen. Wenn Du natürlich z.B. einen 1 Euro Job aufgebrummt bekommst kannst Du angehalten werden den 400 Euro Job wieder sausen zu lassen.

LG Sonja

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