Geschrieben von Ralph am 27.04.2010, 15:11 Uhr |
@Aprilscherz wg. Klassenreise
Sorry,
daß ich erst jetzt antworte. Ich muß zugeben, daß ich mich in den Tiefen des Systems bisher einen Kehrricht darum geschert habe, wie genau die Einkommensverteilung bei Unterhalt und Kindergeld ausschaut (das kapiert hier eh niemand wirklich, aber egal).
Fakt ist, daß bei bedarfsdeckendem ARBEITSEINKOMMEN das jeweilige Kind, z.B. ein in der Lehre befindliches, aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet und keinerlei Ansprüche hat.
Bei Kindergeld und UH aber bleibt das Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das übersteigende Einkommen wird innerhalb der BG umverteilt, d.h. das Kind hat nach wie vor Anspruch auf einmalige Leistungen.
Im Ergebnis müßtest Du deshalb die Klassenreise komplett bezahlt kriegen.
Liebe Grüße
Snoopy
- @Aprilscherz wg. Klassenreise - Ralph 27.04.10, 15:11
- Re: @Aprilscherz wg. Klassenreise - Aprilscherz2000 27.04.10, 15:56
- Ja, natürlich... - Ralph 27.04.10, 16:09
- Re: @Aprilscherz wg. Klassenreise - Aprilscherz2000 27.04.10, 15:56
Grüße von Angry und Urteil, nochmal...
Kinderzuschlag?
Kur
Wegen Nachricht gestern Abend nochmal...
Schwanger mit 46
Hat es einen Sinn zum Arzt zu gehen ?
Drückt bitter weiter die Daumen! Teilentscheidung
Vater-Kind-Kur wird wohl nichts
Wie kind erklären, dass man nicht klauen darf