Geschrieben von Fru am 27.04.2010, 12:54 Uhr |
Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Was passiert mit Vätern, die den Unterhalt nicht bezahlen können (mit können meine ich nicht wollen!!!), wohin wenden die sich? Wenn eine Mutter keinen Unterhalt bekommt, dann geht sie zum JA oder zum Anwalt, aber wie funktioniert das andersrum? Einfach nicht zahlen ist ja auch keine Lösung?
LG
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von susafi am 27.04.2010, 12:57 Uhr
Hö? Wie wo wendet er sich hin? Die Mutter die keinen Unterhalt bekommt geht zum JA und der Vater bekommt dann schon Post vom JA wo er sich erklären kann. Wo will er denn da hingehen? Und zu welchen Zweck?
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von Fru am 27.04.2010, 13:14 Uhr
Ja aber wenn die Mutter Unterhalt bekommt, dann ist ja erstmal alles ok und wenn ein Vater dann nicht mehr in der Lage ist zu zahlen, dann stellt er einfach die Zahlung ein? Das kanns ja dann auch nicht sein, ich meine, gibts da keine Lösung für, außer das "nichtbezahlen und schauen, was passiert" ? Das würde dann doch nur Ärger bedeuten...
LG
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 13:28 Uhr
Er muß beim Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhalts beantragen.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von susafi am 27.04.2010, 13:34 Uhr
Na wenn das schon in Aussicht steht das die Zahlung nicht weiter erfolgen kann, würde ich gemeinsam zum JA gehen.
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von Patti1977 am 27.04.2010, 13:37 Uhr
Er muss zum Ja und neu berechnen lassen. die veranlassen dann alles weitere.
lg
Re: Mal andersrum gefragt...Unterhalt...
Antwort von RainerM am 27.04.2010, 15:53 Uhr
Das Beste, aber auch der teuerste Weg, wäre es, zum Anwalt zu gehen, der das dann klärt.
Eine entsprecehnde qualifizierte Beratung tut dem Zahlungspflichtigen ja auch ganz gut, um seine Situation, Pflichen und Chancen besser einschätzen zu können.
Der vermeidlich günstigste Weg wäre der zum Jungendamt, die Sache nachvollziehbar begründen und vor allem BELEGEn, d.h. Einkommensnachweise etc pp beifügen.
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