Geschrieben von Ralph am 27.12.2013, 9:47 Uhr |
Achso... Nachtrag...
... ich registriere jetzt erst, daß das Kind dem Kleinkindalter entwachsen ist. Das Kind sollte natürlich mit dem Wechsel des Lebensmittelpunktes einverstanden sein.
Ralph
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- Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ? - Sternenschnuppe 25.12.13, 14:16
- Re: Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ? - Holzkohle 26.12.13, 2:08
- Re: Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ? - Sternenschnuppe 26.12.13, 8:05
- Zum Thema selbst kann ich nichts beitragen, aber ich würde losschlagen - gewaltig! - Ralph 27.12.13, 9:44
- Achso... Nachtrag... - Ralph 27.12.13, 9:47
- Danke Ralph - Sternenschnuppe 27.12.13, 10:48
- Achso... Nachtrag... - Ralph 27.12.13, 9:47
- Re: Wie genau sind gerichtlich festgelegte Umgangspläne für ein Jahr ? - Holzkohle 26.12.13, 2:08
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Lieber Wichtel ;-)
Frohe Weihnachten!
Unerfüllbarer Weihnachtswunsch
Mein Denkfehler, oder was sagt ihr dazu?
Spass beiseite...
Wer wichtelt denn dieses Jahr alles mit???
Irgendwie ist mir dauerschlecht vor Überforderung...
@ally86 du "quasi" alleinerziehende Mutter.......
Alleinsam
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