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Geschrieben von Schokomuffin am 22.05.2012, 17:48 Uhr

Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Hey ihr Lieben,


Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung beim Umgang mit dem Vater ?Drogenkonsum alleine reicht sicherlich nicht aus ?
Wie kann man das dem Jugendamt klar machen ?

Lg

 
14 Antworten:

Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von mf4 am 22.05.2012, 18:06 Uhr

Wenn er was konsumiert, wenn das Kind da ist und er somit nicht die Sorge tragen kann... dann wäre das Kindeswohl gefährdet.
Ist das Kind nicht da kann er sich ganztägig die Birne zuballern.

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von Ikmam am 22.05.2012, 18:14 Uhr

Nach meinen jüngsten Erfahrungen würde ich sagen: Das ist auch alles stark interpretationsabhängig und somit am einfachsten mit dem Jugendamt direkt zu klären.

Ich glaub´ an nix mehr zur Zeit ....

VG!

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von biggi71 am 22.05.2012, 19:47 Uhr

werden drogen genommen, wenn das kind dort ist?

egal wie es ist - schnellstens mit dem jugendamt kontakt aufnehmen.

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von samirasmama am 22.05.2012, 20:26 Uhr

Drogenkonsum wenn das kind da ist,reichte dem ja mitarbeiter einer bekannten nicht....dieser sagte kinder brauchen ihren vater und müssen ihn alle 14tage besuchen,obwohl kinder bezeugten das vater drogen konsumierte....

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na klasse

Antwort von mf4 am 22.05.2012, 21:03 Uhr

darauf reich ich doch gleich mal einen Joint in die Runde und

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@ ikmam

Antwort von stolze-mama09 am 22.05.2012, 21:37 Uhr

... da stimm ich dir voll und ganz zu !!! Ich glaub zur Zeit auch an gar nichts mehr...

Glaub mittlerweile definiert das JA Kindeswohlgefährdung nur noch dann als eine solche wenn es schon halb tot geprügelt oder missbraucht wurde :-(
Hab da gerade auch so nen Kampf - und ne Scheissangst vor ner Entscheidung...

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Re: ich würde es ...

Antwort von Ikmam am 22.05.2012, 23:46 Uhr

... aus meiner Sicht gerade umgekehrt formulieren: Ich habe gestaunt, was "das Jugendamt" hier im Moment als "voll ok. und kein Problem für die Kids" ansieht. Ich wage nur nicht ganz, das offen zur Diskussion zu stellen. .... obwohl´s mich in den Fingern jucken würde ... *grmpf* ...

Drücke Dir die Daumen !!

VG!

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von kravallie am 23.05.2012, 9:18 Uhr

nein.
drogenkonsum reicht nicht aus. genauso wenig wie alkoholmißbrauch.
ich gebe den spiegeltrinker zu bedenken, der nur durch seinen spiegel normal funktioniert. nur deswegen schadet er einem kind nicht.
soll auch hoch angesehene ärzte, juristen, manager geben, die mit spiegel arbeiten.

wie sehen deine bedenken aus?
daß er wegpennt? unaufmerksam ist? fährt er auto unter drogeneinfluss?

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ich tanze mal aus der reihe

Antwort von 32+4 am 23.05.2012, 10:36 Uhr

anleitungen, wie man den umgang boykottieren kann, wird es hier im forum nicht geben.


manchmal habe ich hier das gefühl, daß....

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daß was, 36?

Antwort von kravallie am 23.05.2012, 10:46 Uhr

nutzt ja nichts, wenn man den umgang boykottiert.
wenn der drogennehmende ( wobei mich dann schon auch die art der droge interessieren würde, nikotin ist ja auch eine ) vater auf sein recht besteht, dann hat die boykotteuse das nachsehen.
wenn er aber so "betäubt" ist, wird er gar nicht auf sein recht bestehen....
denke ich. weiß ich nicht.

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von Aprilscherz2000 am 23.05.2012, 10:58 Uhr

Naja ich würde sagen, das es auf das Alter des Kindes ankommt um mir da wirkliche Gedanken zu machen.Einen Säugling würde ich da auch nicht abgeben wollen.Ein Teenager sieht es wahrscheinlich schon auf der Strasse, Schule oder sonst wo und kann sich ne Meinung dazu machen.

gruss Chrissie

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von Einstein-Mama am 23.05.2012, 11:12 Uhr

von welchen drogen wird denn gesprochen?

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von Einstein-Mama am 23.05.2012, 18:02 Uhr

besonders schön ists immer, wenn keine weiteren antworten kommen...dann kanns soo schlimm wohl nicht sein.

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Re: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Antwort von rabukki am 23.05.2012, 23:32 Uhr

Eine Kindeswohlgefährdung wird nach einer ganzen Latte von Kriterien eingeschätzt. Allein beim "Erscheinungsbild der Eltern u. Verhalten der Eltern zum Kind / zu den Kindern" kann das alles eine Rolle spielen:

Äußeres Erscheinungsbild
Körperliche Verfassung
Psychische Verfassung
Suchtverhalten
Verantwortung für die eigene Gesundheit
Umgang mit Konsequenzen
Zeichen für Gewaltanwendung gegenüber dem Kind
Rohes Verhalten
Umgangston
Nehmen die Eltern ihre Aufsichtspflicht wahr
Wird die Elternrolle generationenentsprechend übernommen
Verständnis für kindliche Bedürfnisse
Emotionale Zuwendung positiv
Emotionale Zuwendung negativ
Blick- Körperkontakte
Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Kind
Alltagsstruktur

"Kooperationsverhalten der Eltern":
Kann mit Kritik umgehen
Nimmt Aufsichtspflicht wahr
Problemeinsicht vorhanden
Leidensdruck vorhanden
Realitätsbezug
Orientierung

Außerdem spielt das Erscheinungsbild der Kinder, die Wohnsituation, und und und eine Rolle. Wenn du eine Kindeswohlgefährdung meldest, wird u.a. gecheckt, ws du für eine Motivation hast/haben könntest. z.B. eine frische Trennung vom Ex und einen Bauch voll Ärger oder Co-Abhängigkeit, wie oben angedeutet.

Weshalb siehst DU denn das Kindeswohl als gefährdet an, das wäre die wichtigere Frage.

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