Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 31.07.2013, 10:36 Uhr

ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl?

Hallo,

es verbleiben 10 Monate Anspruch. Allerdings errechnet sich der Anspruch NICHT aus dem jetzigen 9-monatigen Arbeitsverhältnis (sofern die Person WENIGER verdient als im vorherigen Arbeitsverhältnis), sondern nach dem vorherigen Gehalt.

Man nennt das Zwischenbeschäftigung.

Siehe hier:
http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Arbeitslosenversicherung.pdf

Unter III findest Du Genaueres.

Liebe Grüße

 
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