Geschrieben von Port am 31.07.2013, 10:36 Uhr |
ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl?
Hallo,
es verbleiben 10 Monate Anspruch. Allerdings errechnet sich der Anspruch NICHT aus dem jetzigen 9-monatigen Arbeitsverhältnis (sofern die Person WENIGER verdient als im vorherigen Arbeitsverhältnis), sondern nach dem vorherigen Gehalt.
Man nennt das Zwischenbeschäftigung.
Siehe hier:
http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Arbeitslosenversicherung.pdf
Unter III findest Du Genaueres.
Liebe Grüße
- ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl? - peekaboo 31.07.13, 9:52
- Keine Ahnung, SGBIII-Frage, das ist nicht mein Gebiet... - Ralph 31.07.13, 10:21
- Ralph, ist ein rein "fiktiver" Fall... owt aber LG - peekaboo 31.07.13, 10:25
- Re: ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl? - Port 31.07.13, 10:36
- @ Port... Danke und ab wann "sammelt" man denn wieder - peekaboo 31.07.13, 10:59
- Re: @ Port... Danke und ab wann "sammelt" man denn wieder - Port 31.07.13, 11:11
- Danke :o) owt aber LG - peekaboo 31.07.13, 12:56
- Re: @ Port... Danke und ab wann "sammelt" man denn wieder - Port 31.07.13, 11:11
- Keine Ahnung, SGBIII-Frage, das ist nicht mein Gebiet... - Ralph 31.07.13, 10:21
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