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Geschrieben von Julie am 01.07.2014, 21:59 Uhr

@kravallie

Für die "Kündigung", die RR gegen einen Mitarbeiter in ihrem Saftladen aussprechen würde, brauchste keinen besonders pfiffigen Anwalt. Da reichen ein paar Vorlesungen in Arbeitsrecht und ein bisschen gesunder Menschenverstand.
Zumal ja heutzutage nahezu jeder Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben muss, um nicht beim ALG 1 eine Sperre zu riskieren.

 
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