Geschrieben von Nichtneu1 am 30.06.2014, 21:48 Uhr |
Krankheit geht den AG nichts an ....
Wie macht ihr das, wenn ihr euch krank meldet? Sagt ihr - dem Chef/den Kollegen - was ihr habt?
Ich kann dies nicht verschweigen: ich rufe an und sage, ich war beim - z.B. Orthopäden und meine Bandscheibe macht Probleme, oder ich war beim Arzt und habe eine Bronchitis.....
Ich kann nicht einfach anrufen und sagen: ich bin krank bis ......
Meinen AG geht meine Krankheit nichts an und meine Kollegen "eigentlich auch nicht", aber irgendwie hat es sich eingebürgert zu sagen, was man hat.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Pebbie am 30.06.2014, 21:52 Uhr
Ich persönlich habe meistens gesagt was los ist. So konnte der AG auch abschätzen ob die Arbeitsunfähigkeit evtl. länger dauert.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Badefrosch am 30.06.2014, 21:53 Uhr
Ich geb meiner Kollegin Bescheid, dass ich zum Arzt gehe.
Später scanne ich die Krankmeldung und schicke per Mail. Das reicht bei uns.
Klar wird nachgefragt, Kollegin weiß halt nix.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Julie am 30.06.2014, 21:53 Uhr
Wenn du es freiwillig sagst, ist das in Ordnung.
Aber eine "Verpflichtung" wie RR sie unten beschrieb besteht tatsächlich nicht.
Und der AG darf auch nicht einfach andere Arbeiten zuweisen, von denen er meint, dass sie der Erkrankung nicht zuwider laufen.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Einstein-Mama am 30.06.2014, 21:54 Uhr
Kommt drauf an wer grad im Dienst ist wenn ich anrufe. Manche sind ja lieb und haben Verständnis und halten auf die Waffel. Ansonsten ist man nicht verpflichtet und muss sich nicht rechtfertigen, die "Doofen" haben eh kein Mitleid.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Steffi528 am 30.06.2014, 21:56 Uhr
wenn ich jetzt nur "normal" krank wäre, dann würde ich dem AG nichts sagen, bin ich aber ernster krank, würde ich es meinem Chef sagen, weil ich weiß, das sich die Leute sehr viel Sorgen machen würden.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Fru am 30.06.2014, 22:18 Uhr
Ich bin auch der Mensch, der sagt was er hat..zumindest war es bis jetzt immer so und so werde ich es auch weiter handhaben...
Hab allerdings auch nie etwas, was unbedingt verschwiegen werden muß...
Wobei....wann war ich das letzte mal krank geschrieben...amkopfkratz....das ist schon ein paar Jahre her...
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Butterflocke am 30.06.2014, 22:20 Uhr
Das kommt ganz aufs Team und auf den Chef oder die Chefin an.
Derzeit sage ich, was ich habe (und werde auch gefragt). Allgemein herrscht großes Verständnis und Wohlwollen für den anderen.
Es gab aber auch schon Zeiten (und Arbeitsstellen), in denen ich es NICHT gesagt habe. Da bin ich dann auch kalt wie Hundeschnauze. "Ich bin bis xy krank geschrieben" - fertig.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von kravallie am 01.07.2014, 8:47 Uhr
ich habe bis jetzt immer gesagt, was ich habe, weil ich eine sms an meinen freund und kollegen geschickt habe und ich finde, daß es der natürlich wissen darf.
bei uns ist die Neugier diesbezüglich unwahrscheinlich groß und auch wahnsinnig nervig, denn mein Chef ruft mich sowohl bei Kind krank als auch bei mir dann ständig zuhause an. nicht ohne vorher meinen freund zu löchern, wie ich denn "geklungen" habe.
zukünftig werde ich eine mail schicken, den grund nicht sagen und auch nicht mehr ans Telefon gehen.
ist alles mit dem Betriebsrat besprochen.
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von andrea_m am 01.07.2014, 9:29 Uhr
Stimmt, aber ich sage eigentlich immer was es ist, weil es mir egal ist.
Lg
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von RR am 01.07.2014, 9:44 Uhr
http://www.arbeitskammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen-faq/krank-im-arbeitsverhaeltnis.html
lest mal hier! Von wegen der AG kann nicht bestimmen, ob der AN andere Tätigkeiten ausführen kann. Es gibt BETRIEBSÄRZTE. Die können sehr wohl sagen, ob ein Gipsbeininhaber sich mal für 6 Wochen an den Schreibtisch anstatt in die Werkstatt setzen kann. Zumal es oft um Erkrankungen geht, die dann in der Freizeit "passiert" sind. Warum soll der AG den Lohn des MA zahlen, der beim Fußball am WE das Bein gebrochen hat?
Auch dass man sich eben nochmal beim Arzt melden kann, wenn man den Eindruck hat, es ginge eben doch schon nach 3 Tagen wieder u. nicht erst nach einer Woche steht da drin.
Natürlich kann man die Woche "ausreizen" - steht einem ja zu.... .... aber die AG sind nicht doof u. wissen genau wer gerne die ganze Zeit daheim bleibt u. wer eher sagt o.k. es geht schon wieder ich komm dann doch früher. Oder ich kann zwar das u. das jetzt nicht machen aber z. B. Telefondienst geht o. Abrechnungen machen.
Und irgendwann hat man dann eben die "Quittung" für sein jeweiliges Verhalten in der Hand....
viele Grüße
Und wer kann dich zwingen, mit dem Taxi zur Arbeit zu fahren...
Antwort von Trini am 01.07.2014, 9:52 Uhr
mit deinem Gipsbein, auf eigene Kosten???
Die Lohnfortzahlung durch den AG ist im übrigen versichert. Die zahlt er nicht aus seiner eigenen Tasche.
Trini
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Trini am 01.07.2014, 9:56 Uhr
Meistens sage ich es den direkten Kollegen.
Manches Problem erzählt man aber nicht jedem.
"Gallensteine" gehen einem einfach leichter über die Lippen als "Enddarmfistel".
Trini
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Hinze am 01.07.2014, 10:02 Uhr
Normaler Weise hab ich auch erzählt was ich habe. Aber als ich nach meiner OP wegen Burnout ne Woche daheim war (der Arzt wollte eigentlich 4-6 Wochen) das habe ich nicht gesagt. Die meinten dann, es wäre noch von der OP. Mittlerweile bin ich heilfroh, das ich es nicht gesagt habe !!!!!
Re: "Krankheit geht den AG nichts an" ....
Antwort von Leena am 01.07.2014, 10:45 Uhr
Klingt bei Deinem Link ein bisschen anders, als Du es hier formuliert hast:
"Solange Ihr Arzt der Auffassung ist, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht ausführen können, darf der Arbeitgeber auf keinen Fall eine Arbeitsaufnahme fordern. Wenn möglicherweise eine Besserung schneller als erwartet eingetreten ist, können Sie Ihren Arzt konsultieren und entscheiden lassen, ob Sie vor dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen können. Sollte man dabei allerdings zu der Auffassung gelangen, dass dies der Gesundheit nicht zuträglich wäre, sollten Sie die Arbeitsaufnahme verweigern.
Bei Zweifeln an Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber veranlassen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zur Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Einschaltung des Betriebsarztes durch den Arbeitgeber ist dagegen in solchen Fällen nicht angezeigt, da es nicht zu dessen Aufgaben gehört, Krankmeldungen auf ihre Berechtigung zu überprüfen."
du musst nicht "auf eigene Kosten" fahren.
Antwort von RR am 01.07.2014, 13:15 Uhr
Hallo
in meinem ehem. Betrieb zahlt dir der Betrieb das Abholen bzw. zur "not" hat der Chef die Kollegen geholt.... In unserem jetzigen haben wir auch schon den ein o. anderen MA mit "Fußaua" eben selbst abgeholt u. heimgefahren.
War also auch keine Ausrede.....
Und doch der AG zahlt die Lohnfortzahlung zum Teil aus eigener Tasche..... außerdem steht ja nicht einfach so ein Ersatzmann (frau) da und bei häufiger Krankheit kann er sich durchaus überlegen ob man nicht was insgesamt im Betrieb ändert. Und die "Zeche" zahlt ja am Ende dann doch der AN.
viele Grüße
Re: du musst nicht "auf eigene Kosten" fahren.
Antwort von kravallie am 01.07.2014, 14:42 Uhr
er darf, ja, aber das setzt auch einen kooperativen Mitarbeiter voraus, der ehrlich ist und sagt, was er hat und auch gewillt ist, bei arbeitsunfähigkeit andere aufgaben zu verrichten.
zwingen kann man niemanden und wegen Krankheit kündigen ist schwer.
darauf läßt sich ein erfahrener Personalchef nicht ein.
kommt ganz darauf an, was ich hätte
Antwort von Alexa1978 am 01.07.2014, 15:17 Uhr
Es gäbe durchaus Krankheiten, die würde ich auf der Arbeit niemanden mitteilen. Dauer würde ich natürlich bekanntgeben, wenn dies möglich wäre.
Ansonsten hätte ich wohl kein Problem damit, wir haben ein sehr gutes Arbeitsklima.
Re: fru, das war das Stichwort.
Antwort von Benedikte am 01.07.2014, 17:43 Uhr
Du bist kaum krank und das bedeutet, dass man es Dir glabt
ist bei mir genauso. Ich bin kaum krank und wenn ich das efuehl habe, alle Jubeljahre, ich kuesse zu Hasue bleiben, sage ich auch, dass ir schwindlig, uebel oder aehnlich vages ist. Und wegen meiner geringen Fehlzeiten ist es nie ein problem.
Aber unten im ausgangspost war es ja so, dass eine Frau durch haeufigere fehlzeitten schon mehrfach eine andere gezwungen hatte, umzudisponieren
DA ist man nateurlich kritischer....
Benedikte
wegen Krankheit kündigen musst du nicht....
Antwort von RR am 01.07.2014, 18:11 Uhr
Hallo
..... aber es findet sich in solchen Fällen meist noch ein anderer Grund.....
viele Grüße
Re: wegen Krankheit kündigen musst du nicht....
Antwort von kravallie am 01.07.2014, 19:25 Uhr
die gründe mußt du erst mal beweisen können und dann das procedere mit abmahnungen einhalten. dauert, kostet nerven und geld.
vor allem, wenn sich der an einen pfiffigen anwalt leistet.
die richter durchschauen fiese ag's auch sehr schnell und sind oft auf der an-seite.
es ist unfassbar, RR
Antwort von Julie am 01.07.2014, 21:45 Uhr
Mit deinem von keinerlei Fachkenntnis getrübten Geschwafel stellst du das ganze Sozialversicherungssystem in Frage.
Genau so gut (oder genau so schlecht) könnte ich fragen, warum der AG den Lohn der MAin zahlen soll, wenn diese schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten kann ?? Die Schwangerschaft ist ja im Regelfall auch in der Freizeit "passiert".
Warum zahlen wir Krankengeld und Verdienstausfall bei der Betreuung kranker Kinder ? Warum erkennen wir bestimmte Ausfallzeiten bei der Rentenversicherung genau so gut an wie Beitragszeiten ?
Das Ganze beruht auf einem Solidargedanken - aber der ist dir anscheinend fremd.
Dass du den Link, den du gepostet hast, (hoffentlich) nicht gelesen oder (wahrscheinlicher) nicht verstanden hast, haben dir ja schon andere gesagt.
Mit Verstand gelesen, widerlegt er die von dir getätigten Äußerungen aber deutlichst.
auch hier bin ich sprachlos
Antwort von Julie am 01.07.2014, 21:54 Uhr
Für dich ist wohl jede Arbeitsunfähigkeit eine Ausrede.
Ein Chef, der seinen kranken Mitarbeiter von zu Hause abholt (und mit dieser Aktion unter Druck setzt), weil er dessen Krankheit als "Fußaua" abtut ?
Es ist unglaublich ...
Wenn das ein arbeitsrechtlich nur halbwegs belesener Rechtsanwalt oder ein Gewerkschafter liest - dem kommt die Galle hoch (und dann schreibt er die Klage fürs Arbeitsgericht).
Ich verkenne nicht, dass der krankheitsbedingte Ausfall eines Mitarbeiters gerade kleine "Firmen" vor logistische Probleme stellt - das kann aber nicht zu Lasten des erkrankten Mitarbeiters gehen. Das ist dann "Unternehmer-Risiko".
@kravallie
Antwort von Julie am 01.07.2014, 21:59 Uhr
Für die "Kündigung", die RR gegen einen Mitarbeiter in ihrem Saftladen aussprechen würde, brauchste keinen besonders pfiffigen Anwalt. Da reichen ein paar Vorlesungen in Arbeitsrecht und ein bisschen gesunder Menschenverstand.
Zumal ja heutzutage nahezu jeder Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben muss, um nicht beim ALG 1 eine Sperre zu riskieren.
Re: @kravallie
Antwort von kravallie am 02.07.2014, 10:08 Uhr
ich weiß, ein anruf beim Arbeitsgericht reicht, um notwendige Informationen zu erhalten und dem ag ein bißchen auf den schlips zu treten. been there, done that und das bei einem Minijob!
wenn es bei rr um Geld geht, hört der spaß auf, fällt ein ma aus, muß SIE nämlich ran und dann hätte sie keine zeit für das Söhnlein zu kochen.
die müssen da in der Pfalz schon extrem verzweifelt sein, daß sie im rr´schen saftladen arbeiten....ich wette, die Fluktuation ist hoch, die kommen dann alle nach Bayern
Re: @kravallie
Antwort von RR am 02.07.2014, 19:21 Uhr
Hallo
ja klar alle zu den Barzis.... die nix taugen von mir aus...
Übrigens: unsere MA sind seit 43 Jahren, seit 26 Jahren u. seit 24 Jahren da - und SELTEN KRANK.
Die die ständig krank waren hocken jetzt in Bayern o. Baden-W. - von mir aus. Wir haben grad wieder einen jungen Mann der gerne Azubi werden möchte u. jobt hier - in 6 Wochen war der schon ca. 12 Tage krank - für mich schonmal ein Grund definitiv keinen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.
Und man findet grundsätzlich bei jedem was wenn man will.... grundsätzlich muss man aber gar nicht kündigen, es gibt ganz andere Mittel u. Wege, sich von einem MA zu trennen.... aber als Abi-Inhaberin weiß Kravallie das natürlich viel besser....
Und ich habs nicht notwendie mich mittags in den Laden zu stellen u. meinen Sohn fremdbekochen u. betreuen zu lassen, da ich nämlich auch noch genug Geld für mich u. meinen Mann einfahre, wenn wir das Geschäft um ein Stück verkleinern. Nur dass ich anderen den Arbeitsplatz freihalten - warum sollte ich wenn die sich nicht bemühen? Da ist mir mein Sohn u. mein Mann definitiv wichtiger.....
viele Grüße
hast du überhaupt die ausbildereignungsprüfung???
Antwort von kravallie am 02.07.2014, 20:49 Uhr
dann brauchst du auch der armen wurst nichts zu unterschreiben, ist wohl nicht die hellste kerze auf dem törtchen, wenn er unbedingt bei EUCH eine ausbildung machen will. im getränkemarkt.
neidest du mir mein abitur??? brauchst nicht, ist normal....bei den BATZIS.
nicht baRzis
da gibt es auch die schulbücher umsonst. wär doch ein toller grund für dich!
halt den azubiplatz lieber frei für deinen sohn, der brauchts bestimmt, der leuchtet ebensowenig hell......
wie trennt man sich denn von einem ungeliebtem ma?? flasche über den kopf hauen???
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